Schiedsgericht: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 1: Zeile 1:
<noinclude>
+
Der 4. Teil des GWB ({{GWB}}) ist nach {{GWB 107}} Abs. 1 Nr. 1 nicht anzuwenden auf die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen zu [[Schiedsgericht|Schiedsgerichts]]- und [[Schlichtungsdienstleistung|Schlichtungsdienstleistungen]]<noinclude>
  
 
==Normen==
 
==Normen==

Version vom 10. Dezember 2020, 23:41 Uhr