Beschaffung von Holzprodukten: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 7. Dezember 2020, 21:02 Uhr
Um ein Signal für die große Bedeutung einer im Sinne des Nachhaltigkeitsprinzips umweltgerechten, sozialverträglichen und wirtschaftlich tragfähigen Bewirtschaftung der Wälder zu setzen, unterstützt die Bundesregierung die Zertifizierung nachhaltig bewirtschafteter Wälder und wird bei ihren Beschaffungsmaßnahmen auch künftig nur Holz aus zertifizierten Beständen nutzen.<ref>Quelle: Gemeinsamer Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten</ref> Holzprodukte, die durch die Bundesverwaltung beschafft werden, müssen nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen. Der Nachweis ist vom Bieter durch Vorlage eines Zertifikats von FSC, PEFC, eines vergleichbaren Zertifikats oder durch Einzelnachweise zu erbringen. Vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise werden anerkannt, wenn vom Bieter nachgewiesen wird, dass die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC erfüllt werden.<ref>Gemeinsamer Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten vom 22. Dezember 2010</ref>
Normen
- Gemeinsamer Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten
- Gemeinsamer Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten vom 22. Dezember 2010
- Gemeinsamer Leitfaden zum Gemeinsamen Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten vom 22. Dezember 2010 („Beschaffungserlass für Holzprodukte“) der am Erlass beteiligten Bundesministerien – Bek. d. BMEL v. 6.10.2017 – 534-62505/0005 –
Siehe auch
Fußnoten
<references/>