Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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==Rechtsprechung==
 
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==Siehe auch==
 
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Version vom 2. Dezember 2020, 14:39 Uhr

Ein Unternehmen ist geeignet, wenn es die durch den öffentlichen Auftraggeber im Einzelnen zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentlichen Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt. Die Eignungskriterien dürfen ausschließlich Folgendes betreffen:

  1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung,
  2. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
  3. technische und berufliche Leistungsfähigkeit.

Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

Finanzielle Leistungsfähigkeit

Normen

Rechtsprechung

Siehe auch