Flussgebietseinheit: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Flussgebietseinheit]] ist nach {{WHG 3}} Nr. 15 ein als Haupteinheit für die Bewirtschaftung von Einzugsgebieten festgelegtes Land- oder Meeresgebiet, das aus einem oder mehreren benachbarten Einzugsgebieten, dem ihnen zugeordneten Grundwasser und den ihnen zugeordneten Küstengewässern im Sinne des § 7 Absatz 5 Satz 2 besteht.<noinclude>
 
[[Flussgebietseinheit]] ist nach {{WHG 3}} Nr. 15 ein als Haupteinheit für die Bewirtschaftung von Einzugsgebieten festgelegtes Land- oder Meeresgebiet, das aus einem oder mehreren benachbarten Einzugsgebieten, dem ihnen zugeordneten Grundwasser und den ihnen zugeordneten Küstengewässern im Sinne des § 7 Absatz 5 Satz 2 besteht.<noinclude>
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==Stadt Burgkunstadt==
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Das Stadtgebiet Burgkunstadt gehört mit dem Main zur [[Flussgebietseinheit Rhein]], einer von zehn Flussgebietseinheiten in Deutschland. Ein Steckbrief vom Bayerischen Landesamt für Umwelt findet sich hier: https://www.lfu.bayern.de/wasser/wrrl/flussgebiete/doc/basisinformationen_rhein.pdf
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==[[Geodaten]]==
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* https://www.geoportal.de
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** https://registry.gdi-de.org/id/de.bund.bfg.csw/5177683d-5c40-42e5-9a58-f20fa98f0d78
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** [https://geoportal.bafg.de/wmsproxy/INSPIRE/WFDReportingUnits?service=WMS&request=GetCapabilities WMS]
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* https://www.umweltatlas.bayern.de/mapapps/resources/apps/lfu_gewaesserbewirtschaftung_ftz/index.html?lang=de&layers=wrrl_vt_90%2Cwrrl_vt_91&activeTool=lfu_mycontentstoggletool&stateId=663ecc05-95da-4d16-becc-0595da7d16f8
  
 
==Normen==
 
==Normen==
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* Art. 2 Definition 15
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* {{WHG 3}} Nr. 15: [[Flussgebietseinheit]]: ein als Haupteinheit für die Bewirtschaftung von Einzugsgebieten festgelegtes Land- oder Meeresgebiet, das aus einem oder mehreren benachbarten Einzugsgebieten, dem ihnen zugeordneten Grundwasser und den ihnen zugeordneten Küstengewässern im Sinne des § 7 Absatz 5 Satz 2 besteht.
 
* {{WHG 3}} Nr. 15: [[Flussgebietseinheit]]: ein als Haupteinheit für die Bewirtschaftung von Einzugsgebieten festgelegtes Land- oder Meeresgebiet, das aus einem oder mehreren benachbarten Einzugsgebieten, dem ihnen zugeordneten Grundwasser und den ihnen zugeordneten Küstengewässern im Sinne des § 7 Absatz 5 Satz 2 besteht.
  
 
==Publikationen==
 
==Publikationen==
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Flussgebietseinheit Wikipedia]
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Flussgebietseinheit Wikipedia]
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==Links==
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* https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1968/dokumente/steckbrief_flussgebietseinheit_rhein.pdf
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* https://www.lfu.bayern.de/wasser/wrrl/flussgebiete/index.htm
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* [https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/baurechtundtechnik/iib5_handlungsanleitung_zur_erarbeitung_von_hochwasserrisikomanagement-plaenen_2014.pdf Handlungsanleitungzur Erarbeitung von Hochwasserrisikomanagement-Plänen in Bayern]
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* http://cloud.csiss.gmu.edu/dataset/9c702d9b-324e-5f62-a601-4aef466c0b25
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==Siehe auch==
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* [[Hochwasserrisikomanagement-Plan]]
  
 
[[Kategorie:Wasserrecht]]</noinclude>
 
[[Kategorie:Wasserrecht]]</noinclude>

Aktuelle Version vom 7. Oktober 2020, 12:54 Uhr

Flussgebietseinheit ist nach WHG § 3 Nr. 15 ein als Haupteinheit für die Bewirtschaftung von Einzugsgebieten festgelegtes Land- oder Meeresgebiet, das aus einem oder mehreren benachbarten Einzugsgebieten, dem ihnen zugeordneten Grundwasser und den ihnen zugeordneten Küstengewässern im Sinne des § 7 Absatz 5 Satz 2 besteht.

Stadt Burgkunstadt

Das Stadtgebiet Burgkunstadt gehört mit dem Main zur Flussgebietseinheit Rhein, einer von zehn Flussgebietseinheiten in Deutschland. Ein Steckbrief vom Bayerischen Landesamt für Umwelt findet sich hier: https://www.lfu.bayern.de/wasser/wrrl/flussgebiete/doc/basisinformationen_rhein.pdf

Geodaten

Normen

Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie)

  • Art. 2 Definition 15

Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

  • WHG § 3 Nr. 15: Flussgebietseinheit: ein als Haupteinheit für die Bewirtschaftung von Einzugsgebieten festgelegtes Land- oder Meeresgebiet, das aus einem oder mehreren benachbarten Einzugsgebieten, dem ihnen zugeordneten Grundwasser und den ihnen zugeordneten Küstengewässern im Sinne des § 7 Absatz 5 Satz 2 besteht.

Publikationen

Links

Siehe auch