Kulturlandschaftsprogramm: Unterschied zwischen den Versionen

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"Mit dem [[Kulturlandschaftsprogramm]] gewährt Bayern bereits seit 1988 den Landwirten Ausgleichszahlungen für umweltschonende Bewirtschaftungsmaßnahmen. Um den gesellschaftlichen Herausforderungen Rechnung zu tragen, wurde das Programm noch gezielter auf [[Gewässerschutz|Gewässer]]-, [[Bodenschutz|Boden]]- und [[Klimaschutz]], auf [[Biodiversität]] und auf den [[Erhalt der Kulturlandschaft]] ausgerichtet. Vielfältige Kombinationsmöglichkeiten sorgen dafür, dass maßgeschneiderte Lösungen für die unterschiedlichsten Betriebstypen möglich sind. Darüber hinaus sind zahlreiche Angebote auf die für alle Direktzahlungen zu erbringenden [[ökologische Vorrangfläche|ökologischen Vorrangflächen]] anrechenbar."<ref>Quelle: https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/001007/index.php</ref><noinclude>
 
"Mit dem [[Kulturlandschaftsprogramm]] gewährt Bayern bereits seit 1988 den Landwirten Ausgleichszahlungen für umweltschonende Bewirtschaftungsmaßnahmen. Um den gesellschaftlichen Herausforderungen Rechnung zu tragen, wurde das Programm noch gezielter auf [[Gewässerschutz|Gewässer]]-, [[Bodenschutz|Boden]]- und [[Klimaschutz]], auf [[Biodiversität]] und auf den [[Erhalt der Kulturlandschaft]] ausgerichtet. Vielfältige Kombinationsmöglichkeiten sorgen dafür, dass maßgeschneiderte Lösungen für die unterschiedlichsten Betriebstypen möglich sind. Darüber hinaus sind zahlreiche Angebote auf die für alle Direktzahlungen zu erbringenden [[ökologische Vorrangfläche|ökologischen Vorrangflächen]] anrechenbar."<ref>Quelle: https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/001007/index.php</ref><noinclude>
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==Normen==
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===Richtlinien==
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* https://www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/agrarpolitik/dateien/m_aum_b58_teiche.pdf Anlage zu V der Gemeinsamen Richtlinie(2020)BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) Merkblatt B58 – Extensive Teichwirtschaft]
  
 
==Publikationen==
 
==Publikationen==

Version vom 29. September 2020, 19:55 Uhr

"Mit dem Kulturlandschaftsprogramm gewährt Bayern bereits seit 1988 den Landwirten Ausgleichszahlungen für umweltschonende Bewirtschaftungsmaßnahmen. Um den gesellschaftlichen Herausforderungen Rechnung zu tragen, wurde das Programm noch gezielter auf Gewässer-, Boden- und Klimaschutz, auf Biodiversität und auf den Erhalt der Kulturlandschaft ausgerichtet. Vielfältige Kombinationsmöglichkeiten sorgen dafür, dass maßgeschneiderte Lösungen für die unterschiedlichsten Betriebstypen möglich sind. Darüber hinaus sind zahlreiche Angebote auf die für alle Direktzahlungen zu erbringenden ökologischen Vorrangflächen anrechenbar."<ref>Quelle: https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/001007/index.php</ref>

Normen

=Richtlinien

Publikationen

Links

Siehe auch

Fußnoten

<references/>