Flussgebietseinheit: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 18: Zeile 18:
 
* https://www.lfu.bayern.de/wasser/wrrl/flussgebiete/index.htm
 
* https://www.lfu.bayern.de/wasser/wrrl/flussgebiete/index.htm
 
* [https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/baurechtundtechnik/iib5_handlungsanleitung_zur_erarbeitung_von_hochwasserrisikomanagement-plaenen_2014.pdf Handlungsanleitungzur Erarbeitung von Hochwasserrisikomanagement-Plänen in Bayern]
 
* [https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/baurechtundtechnik/iib5_handlungsanleitung_zur_erarbeitung_von_hochwasserrisikomanagement-plaenen_2014.pdf Handlungsanleitungzur Erarbeitung von Hochwasserrisikomanagement-Plänen in Bayern]
 +
* http://cloud.csiss.gmu.edu/dataset/9c702d9b-324e-5f62-a601-4aef466c0b25
  
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==

Version vom 6. September 2020, 14:17 Uhr

Flussgebietseinheit ist nach WHG § 3 Nr. 15 ein als Haupteinheit für die Bewirtschaftung von Einzugsgebieten festgelegtes Land- oder Meeresgebiet, das aus einem oder mehreren benachbarten Einzugsgebieten, dem ihnen zugeordneten Grundwasser und den ihnen zugeordneten Küstengewässern im Sinne des § 7 Absatz 5 Satz 2 besteht.

Geodaten

Normen

Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie)

  • Art. 2 Definition 15

Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

  • WHG § 3 Nr. 15: Flussgebietseinheit: ein als Haupteinheit für die Bewirtschaftung von Einzugsgebieten festgelegtes Land- oder Meeresgebiet, das aus einem oder mehreren benachbarten Einzugsgebieten, dem ihnen zugeordneten Grundwasser und den ihnen zugeordneten Küstengewässern im Sinne des § 7 Absatz 5 Satz 2 besteht.

Publikationen

Links

Siehe auch