Biodiversitätsberatung: Unterschied zwischen den Versionen

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An den [[untere Naturschutzbehörde|unteren Naturschutzbehörden]] werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Stellen Biodiversitätsberater eingesetzt. Sie sollen helfen, in Zusammenarbeit mit den Eigentümern und Landbewirtschaftern, Kommunen, Erholungssuchenden, Verbänden und sonstigen Betroffenen in ökologisch wertvollen Teilen der Natur und Landschaft gemäß Art. 5b die natur- und artenschutzfachlichen Ziele und Maßnahmen umzusetzen, und den Aufbau des Biotopverbunds nach {{BayNatSchG 19}} Abs. 1 begleiten. ({{BayNatSchG 5d}})<noinclude>
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An den [[untere Naturschutzbehörde|unteren Naturschutzbehörden]] werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Stellen [[Biodiversitätsberatung|Biodiversitätsberater]] eingesetzt. Sie sollen helfen, in Zusammenarbeit mit den Eigentümern und Landbewirtschaftern, Kommunen, Erholungssuchenden, Verbänden und sonstigen Betroffenen in ökologisch wertvollen Teilen der Natur und Landschaft gemäß {{BayNatSchG 5b}} die natur- und artenschutzfachlichen Ziele und Maßnahmen umzusetzen, und den Aufbau des [[Biotopverbund|Biotopverbunds]] nach {{BayNatSchG 19}} Abs. 1 begleiten. ({{BayNatSchG 5d}})<noinclude>
  
 
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* {{BayNatSchG 5d}} [[Biodiversitätsberatung]]
  
 
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* https://www.stmuv.bayern.de/themen/naturschutz/organisation/biodiversitaetsberater/index.htm
 
* https://www.stmuv.bayern.de/themen/naturschutz/organisation/biodiversitaetsberater/index.htm
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* https://www.naturvielfalt.bayern.de/index.html
  
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==

Aktuelle Version vom 25. Juli 2020, 20:49 Uhr

An den unteren Naturschutzbehörden werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Stellen Biodiversitätsberater eingesetzt. Sie sollen helfen, in Zusammenarbeit mit den Eigentümern und Landbewirtschaftern, Kommunen, Erholungssuchenden, Verbänden und sonstigen Betroffenen in ökologisch wertvollen Teilen der Natur und Landschaft gemäß BayNatSchG Art. 5b die natur- und artenschutzfachlichen Ziele und Maßnahmen umzusetzen, und den Aufbau des Biotopverbunds nach BayNatSchG Art. 19 Abs. 1 begleiten. (BayNatSchG Art. 5d)

Normen

Links

Siehe auch

Fußnoten

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