Abfallwirtschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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Ziele der Abfallbewirtschaftung sind,
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1. den Anfall von Abfällen so gering wie möglich zu halten ([[Abfallvermeidung]]),
 
1. den Anfall von Abfällen so gering wie möglich zu halten ([[Abfallvermeidung]]),

Version vom 8. Juli 2020, 21:28 Uhr

Ziele der Abfallbewirtschaftung sind,

1. den Anfall von Abfällen so gering wie möglich zu halten (Abfallvermeidung),

2. angefallene Abfälle zur Wiederverwendung vorzubereiten (Vorbereitung zur Wiederverwendung),

3. angefallene Abfälle, insbesondere Glas, Papier, Metall, Kunststoff und Bauschutt, durch Verfahren gemäß § 3 Abs. 25 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) in den Stoffkreislauf zurückzuführen (Recycling),

4. nicht durch Recycling verwertbare Abfälle auf sonstige Weise, insbesondere durch Verfüllung und energetische Verwertung, zu verwerten (sonstige Verwertung),

5. nicht verwertbare Abfälle umweltverträglich zu beseitigen (Beseitigung). (BayAbfG Art. 1 Abs. 1 Satz 1)

Normen

Kreislaufwirtschaftsgesetz

Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz (BayAbfG)

Außer Kraft

Publikationen

Lexika

Fachbücher

Leitfäden

Siehe auch