Energieversorgung: Unterschied zwischen den Versionen

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Den räumlichen Erfordernissen für eine kostengünstige, sichere und umweltverträgliche [[Energieversorgung]] einschließlich des Ausbaus von [[Energienetz|Energienetzen]] soll nach {{BayLplG 6}} Abs. 2 Nr. 4 Rechnung getragen werden. Dabei sollen die räumlichen Voraussetzungen für den [[Ausbau der erneuerbaren Energien]], für eine Steigerung der [[Energieeffizienz]] und für eine sparsame [[Energienutzung]] geschaffen werden.<noinclude>
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* [https://kommunal.de/artikel/aus-klaerschlamm-wird-strom-und-waerme/ kommunal.de vom 28.04.2016 - Aus Klärschlamm wird Strom und Wärme]: "In der [[Kläranlage]] Schönermark wird aus Klärschlamm [[Energie]] erzeugt. Auf diese Weise produziert der Trink- und Abwasserverband Lindow-Gransee mehr als 50 Prozent des Energieverbrauchs der Anlage selbst."
 
* [https://kommunal.de/artikel/aus-klaerschlamm-wird-strom-und-waerme/ kommunal.de vom 28.04.2016 - Aus Klärschlamm wird Strom und Wärme]: "In der [[Kläranlage]] Schönermark wird aus Klärschlamm [[Energie]] erzeugt. Auf diese Weise produziert der Trink- und Abwasserverband Lindow-Gransee mehr als 50 Prozent des Energieverbrauchs der Anlage selbst."
 
* [http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/verfassungsklage-kommunen-kaempfen-um-ihre-energieversorgung-1.2266511 SZ Online vom 15.12.2014 - Verfassungsklage Kommunen kämpfen um ihre Energieversorgung]
 
* [http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/verfassungsklage-kommunen-kaempfen-um-ihre-energieversorgung-1.2266511 SZ Online vom 15.12.2014 - Verfassungsklage Kommunen kämpfen um ihre Energieversorgung]
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* [[Stromkonzession]]
 
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*[[Stadtwerke]]
 
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* [[Raumordnung]]
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** [[Grundsätze der Raumordnung]]
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==Fußnoten==
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[[Kategorie:Raumordnung]]
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[[Kategorie:Öffentliches Recht]]
 
[[Kategorie:Energie]]
 
[[Kategorie:Energie]]
 
[[Kategorie:Kommunale Klimapolitik]]
 
[[Kategorie:Kommunale Klimapolitik]]
[[Kategorie: Projektmanagement]]
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[[Kategorie: Projektmanagement]]<noinclude>

Aktuelle Version vom 1. Juni 2020, 11:57 Uhr

Den räumlichen Erfordernissen für eine kostengünstige, sichere und umweltverträgliche Energieversorgung einschließlich des Ausbaus von Energienetzen soll nach BayLplG Art. 6 Abs. 2 Nr. 4 Rechnung getragen werden. Dabei sollen die räumlichen Voraussetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien, für eine Steigerung der Energieeffizienz und für eine sparsame Energienutzung geschaffen werden.

Normen

Publikationen

Siehe auch

Fußnoten

<references/>