Landesentwicklungsprogramm Bayern: Unterschied zwischen den Versionen

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Das [[Landesentwicklungsprogramm Bayern]] (kurz: LEP)<ref>{{LEP}}</ref> ist das fachübergreifende Zukunftskonzept der Bayerischen Staatsregierung für die räumliche Ordnung und Entwicklung Bayerns. Darin werden landesweit raumbedeutsame Festlegungen (Ziele und Grundsätze) getroffen.
 
Das [[Landesentwicklungsprogramm Bayern]] (kurz: LEP)<ref>{{LEP}}</ref> ist das fachübergreifende Zukunftskonzept der Bayerischen Staatsregierung für die räumliche Ordnung und Entwicklung Bayerns. Darin werden landesweit raumbedeutsame Festlegungen (Ziele und Grundsätze) getroffen.
*Ziele sind von allen öffentlichen Stellen zu beachten und begründen für die Bauleitplanung eine Anpassungspflicht.
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*Ziele sind von allen öffentlichen Stellen zu beachten und begründen für die [[Bauleitplanung]] eine Anpassungspflicht.
 
*Grundsätze sind bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen.<ref>Quelle: https://www.landesentwicklung-bayern.de/instrumente/landesentwicklungsprogramm/ - abgerufen am 29.05.2020 um 10:15 Uhr</ref><noinclude>
 
*Grundsätze sind bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen.<ref>Quelle: https://www.landesentwicklung-bayern.de/instrumente/landesentwicklungsprogramm/ - abgerufen am 29.05.2020 um 10:15 Uhr</ref><noinclude>
  

Version vom 29. Mai 2020, 08:18 Uhr

Das Landesentwicklungsprogramm Bayern (kurz: LEP)<ref>Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP)</ref> ist das fachübergreifende Zukunftskonzept der Bayerischen Staatsregierung für die räumliche Ordnung und Entwicklung Bayerns. Darin werden landesweit raumbedeutsame Festlegungen (Ziele und Grundsätze) getroffen.

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Siehe auch

Fußnoten

<references/>