Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO: Unterschied zwischen den Versionen

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==Siehe auch==
 
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* [[Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO (Stadtrat Burgkunstadt)]]
 
* [[Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO (Stadtrat Burgkunstadt)]]
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* [[Öffentlichkeit (Gemeinderatssitzung)]]
  
 
[[Kategorie:Kommunalrecht]]
 
[[Kategorie:Kommunalrecht]]

Version vom 27. Mai 2020, 16:33 Uhr

Normen

  • GO Art. 52 Abs. 3: Die in nichtöffentlicher Sitzung gefaßten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.

Publikationen

Siehe auch