Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 1: Zeile 1:
 
==Normen==
 
==Normen==
* {{GO 52}} Abs. 3
+
* {{GO 52}} Abs. 3: Die in nichtöffentlicher Sitzung gefaßten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.
  
 
==Publikationen==
 
==Publikationen==

Version vom 27. Mai 2020, 16:33 Uhr

Normen

  • GO Art. 52 Abs. 3: Die in nichtöffentlicher Sitzung gefaßten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.

Publikationen

Siehe auch