Zuständigkeit und das Verfahren für die Entziehung der Rechtsfähigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 26. Mai 2020, 22:03 Uhr

Die Zuständigkeit und das Verfahren für die Entziehung der Rechtsfähigkeit nach BGB § 43 bestimmen sich nach dem Recht des Landes, in dem der Verein seinen Sitz hat.

Normen

Fußnoten

<references/>