Vorberatender Ausschuss: Unterschied zwischen den Versionen

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Vorberatende Ausschüsse  haben  die  Aufgabe, die ihnen  übertragenen  Gegenstände für die Beratung in der Vollversammlung des Stadtrats vorzubereiten  und einen Beschluss­vorschlag zu unterbreiten,<ref>{{Geschäftsordnung}} § 8 Abs. 1 Satz 1</ref><noinclude>
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Vorberatende Ausschüsse  haben  die  Aufgabe, die ihnen  übertragenen  Gegenstände für die Beratung in der Vollversammlung des Stadtrats vorzubereiten  und einen [[Beschluss­vorschlag]] zu unterbreiten,<ref>{{Geschäftsordnung}} § 8 Abs. 1 Satz 1</ref><noinclude>
  
 
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Aktuelle Version vom 22. Mai 2020, 17:15 Uhr

Vorberatende Ausschüsse haben die Aufgabe, die ihnen übertragenen Gegenstände für die Beratung in der Vollversammlung des Stadtrats vorzubereiten und einen Beschluss­vorschlag zu unterbreiten,<ref>Geschäftsordnung für den Stadtrat Burgkunstadt § 8 Abs. 1 Satz 1</ref>

Normen

Ortsrecht Burgkunstadt

Siehe auch

Fußnoten

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