Ladungsmängel (Vereinsrecht): Unterschied zwischen den Versionen

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*durch ein unzuständiges Organ<ref>{{BayObLG 3 Z 85/89}}</ref>,  
 
*zur Unzeit<ref>vgl. {{BGH II ZR 200/04}}</ref>,  
 
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==Siehe auch==
 
==Siehe auch==

Version vom 19. Mai 2020, 11:32 Uhr

Mängel bei der Einberufung der Mitgliederversammlung können zur Nichtigkeit eines Beschlusses der Mitgliederversammlung führen. Dies kann der Fall sein bei Nichtladung von Mitgliedern eines Vereins zur Mitgliederversammlung, oder wenn

geladen wird.

Rechtsprechung

Bundesgerichtshof (BGH)

Bayerisches Oberstes Landesgericht (BayObLG)

Siehe auch

Fußnoten

<references/>