Abstimmung: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Gemeinderatsbeschluss|Beschlüsse des Gemeinderats]] werden in offener Abstimmung mit Mehrheit der Abstimmenden gefaßt. ({{GO 51}} Abs. 1 Satz 1)
 
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Version vom 18. Mai 2020, 08:45 Uhr

Beschlüsse des Gemeinderats

Beschlüsse des Gemeinderats werden in offener Abstimmung mit Mehrheit der Abstimmenden gefaßt. (GO Art. 51 Abs. 1 Satz 1)

Wahlen werden in geheimer Abstimmung vorgenommen. (GO Art. 51 Abs. 3 Satz 1)

Normen

Publikationen

  • Busse/Keller, Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Boorberg Verlag, 4. Aufl. 2014, ISBN 9783415052086, Seite 59 ff.

Siehe auch