Mitgliederversammlung 2014/02 vom 23.05.2014 (ordentlich): Unterschied zwischen den Versionen

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Versammlungleiter: Dr. Marcus Dinglreiter (1. Vors.)
 
Versammlungleiter: Dr. Marcus Dinglreiter (1. Vors.)
  
Protokollführer: ...
+
Protokollführer: Reinhard Englert
  
Erschienene Mitglieder: ...
+
Erschienene Mitglieder: 23
  
Davon stimmberechtigt (§ 4 Abs. 1 der Satzung: mindestens 16 Jahre und im Stadtgebiet Burgkunstadt einschl. Ortsteile wohnhaft): ...
+
Davon stimmberechtigt (§ 4 Abs. 1 der Satzung: mindestens 16 Jahre und im Stadtgebiet Burgkunstadt einschl. Ortsteile wohnhaft): 23
  
 
==Eröffnung der Versammlung==
 
==Eröffnung der Versammlung==
  
Der Vorsitzende eröffnet die Versammlung förmlich um .... Uhr.
+
Der Vorsitzende eröffnet die Versammlung förmlich um 19:35 Uhr.
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 +
==Feststellung, dass die Versammlung satzungsgemäß einberufen wurde==
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Der Vorsitzende stellt fest, dass die Versammlung gem. § 9 der Satzung des Bürgerverein Burgkunstadt e.V. mit Mail / Telefax / Brief vom 07.05.2014 (16 Tage Frist) ordnungsgemäß einberufen wurde. Die Tagesordnung wurde mitgeteilt.
  
 
==Feststellung der Beschlussfähigkeit==
 
==Feststellung der Beschlussfähigkeit==
  
Es sind ... stimmberechtigte Mitglieder erschienen. Die Mitgliederversammlung ist somit beschlussfähig.  
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Es sind 23 stimmberechtigte Mitglieder erschienen. Die Mitgliederversammlung ist somit beschlussfähig.  
  
 
==Schriftführer==
 
==Schriftführer==
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===Begrüßung und Genehmigung der Tagesordnung===
 
===Begrüßung und Genehmigung der Tagesordnung===
  
Abstimmung per Akklamation mit ... Stimmen für , ... Stimmen gegen die Genehmigung der Tagesordnung.  
+
Abstimmung per Akklamation mit 23 Stimmen für , 0 Stimmen gegen die Genehmigung der Tagesordnung.  
  
Die Tagesordnung ist genehmigt. / nicht genehmigt
+
Die Tagesordnung ist genehmigt.
  
 
===Bericht des Vorsitzenden über die Tätigkeiten des Vereins im Jahr 2013===
 
===Bericht des Vorsitzenden über die Tätigkeiten des Vereins im Jahr 2013===
 +
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Es sind um 20:00 Uhr noch 21 Mitglieder anwesend.
  
 
===Aussprache über den Bericht des Vorsitzenden===
 
===Aussprache über den Bericht des Vorsitzenden===
  
 
===Bericht des Kassiers und Vorlage des Jahresabschlusses 2013===
 
===Bericht des Kassiers und Vorlage des Jahresabschlusses 2013===
 +
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[[Datei: Kassenbericht2013.jpg]]
  
 
===Bericht der Kassenprüfung und Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes===
 
===Bericht der Kassenprüfung und Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes===
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 +
Die Kassenprüfer haben die Belege der Kasse überprüft und für ordnungsgemäß befunden.
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 +
{{Beschlussbaustein namentlich
 +
|Organ = Mitgliederversammlung
 +
|Datum = 23.05.2014
 +
|Nummer = MV/2014/02/01
 +
|Titel = Entlastung des Vorstands
 +
|Text=Die Mitgliederversammlung beschließt die Entlastung des Vorstands.
 +
|Name01  =  21 Stimmem
 +
|Votum01 = +
 +
|Grund01 =
 +
|Name02  =  0 Stimmem
 +
|Votum02 = -
 +
|Grund02 =
 +
|Ergebnis = angenommen
 +
|Zusatzinfos = 20.05 Uhr
 +
}}
 +
  
 
===Vorlage des Haushalts und Beschlussfassung über den Haushalt 2014===
 
===Vorlage des Haushalts und Beschlussfassung über den Haushalt 2014===
 +
 +
[[Datei: Haushaltsplan2014.jpg]]
 +
 +
{{Beschlussbaustein namentlich
 +
|Organ = Mitgliederversammlung
 +
|Datum = 23.05.2014
 +
|Nummer = MV/2014/02/02
 +
|Titel = Beschlussfassung über Haushalt 2014
 +
|Text=Die Mitgliederversammlung beschließt den Haushalt 2014.
 +
|Name01  =  21 Stimmem
 +
|Votum01 = +
 +
|Grund01 =
 +
|Name02  =  0 Stimmem
 +
|Votum02 = -
 +
|Grund02 =
 +
|Ergebnis = angenommen
 +
|Zusatzinfos = 20.08 Uhr
 +
}}
 +
 +
{{Beschlussbaustein namentlich
 +
|Organ = Mitgliederversammlung
 +
|Datum = 23.05.2014
 +
|Nummer = MV/2014/02/03
 +
|Titel = Entlastung des Kassiers
 +
|Text=Die Mitgliederversammlung beschließt die Entlastung des Kassiers.
 +
|Name01  =  21 Stimmem
 +
|Votum01 = +
 +
|Grund01 =
 +
|Name02  =  0 Stimmem
 +
|Votum02 = -
 +
|Grund02 =
 +
|Ergebnis = angenommen
 +
|Zusatzinfos = 20.10 Uhr
 +
}}
  
 
===Satzungsänderung===
 
===Satzungsänderung===
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|Organ = Mitgliederversammlung
 
|Organ = Mitgliederversammlung
 
|Datum = 23.05.2014
 
|Datum = 23.05.2014
|Nummer = MV/2014/02/01
+
|Nummer = MV/2014/02/04
 
|Titel = Neufassung des § 8 Ziffer 1 der Satzung des Bürgerverein Burgkunstadt e.V.
 
|Titel = Neufassung des § 8 Ziffer 1 der Satzung des Bürgerverein Burgkunstadt e.V.
 
|Text=Der Bürgerverein Burgkunstadt e.V. beschließt folgende Neufassung des § 8 Ziffer 1 der Satzung des Bürgerverein Burgkunstadt e.V.: Der Vorstand des Vereins besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassier, dem Schriftführer (Kernvorstand) sowie mindestens 1 bis zu fünf Beisitzern (erweiterter Vorstand). Dem erweiterten Vorstand gehören ferner die Stadtratsmitglieder des Bürgervereins zusätzlich zu den wählbaren Beisitzern an (geborene Mitglieder des erweiterten Vorstands) an. Di e Vorstandsmitgliedschaft von Stadtratsmitgliedern als geborene Vorstandsmitglieder wird mit deren schriftlicher Einverständniserklärung gegenüber dem ersten oder zweiten Vorsitzenden des Vereins wirksam. Stadtratsmitglieder können können auch dem (gewählten) Vorstand angehören; in diesem Falle ruht die geborene Vorstandsmitgliedschaft. Treten Stadtratsmitglieder von ihrem gewählten Vorstandsamt zurück, bleiben sie im erweiterten Vorstand als geborenes Vorstandsmitglied, es sei denn, sie treten ausdrücklich auch von diesem Amt zurück. Die Vorsitzendenposten müssen mit mindestens einer Frau besetzt werden. Sollte keine Frau kandidieren, können beide Vorsitzendenposten auch mit Männern besetzt werden.
 
|Text=Der Bürgerverein Burgkunstadt e.V. beschließt folgende Neufassung des § 8 Ziffer 1 der Satzung des Bürgerverein Burgkunstadt e.V.: Der Vorstand des Vereins besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassier, dem Schriftführer (Kernvorstand) sowie mindestens 1 bis zu fünf Beisitzern (erweiterter Vorstand). Dem erweiterten Vorstand gehören ferner die Stadtratsmitglieder des Bürgervereins zusätzlich zu den wählbaren Beisitzern an (geborene Mitglieder des erweiterten Vorstands) an. Di e Vorstandsmitgliedschaft von Stadtratsmitgliedern als geborene Vorstandsmitglieder wird mit deren schriftlicher Einverständniserklärung gegenüber dem ersten oder zweiten Vorsitzenden des Vereins wirksam. Stadtratsmitglieder können können auch dem (gewählten) Vorstand angehören; in diesem Falle ruht die geborene Vorstandsmitgliedschaft. Treten Stadtratsmitglieder von ihrem gewählten Vorstandsamt zurück, bleiben sie im erweiterten Vorstand als geborenes Vorstandsmitglied, es sei denn, sie treten ausdrücklich auch von diesem Amt zurück. Die Vorsitzendenposten müssen mit mindestens einer Frau besetzt werden. Sollte keine Frau kandidieren, können beide Vorsitzendenposten auch mit Männern besetzt werden.
|Name01  =  ... Stimmem
+
|Name01  =  21 Stimmem
 
|Votum01 = +
 
|Votum01 = +
 
|Grund01 =  
 
|Grund01 =  
|Name02  =  ... Stimmem
+
|Name02  =  0 Stimmem
 
|Votum02 = -
 
|Votum02 = -
 
|Grund02 =  
 
|Grund02 =  
|Ergebnis = ...
+
|Ergebnis = angenommen
|Zusatzinfos = ... Uhr
+
|Zusatzinfos = 20.25 Uhr
 
}}
 
}}
 +
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Von einem Mitglied wird darauf hingewiesen, dass die Regelung der paritätischen Besetzung von 1. und 2. Vorsitz in der jetzigen Formulierung diskriminierend sein könnte. Da eine Änderung dieser Regelung nicht Gegenstand der Tagesordnung war und in der Einladung nicht angekündigt wurde, einigt man sich darauf, sie für die nächste ordentliche Mitgliederversammlung auf die Tagesordnung zu setzen, spätestens wenn die Neuwahlen von 1. und 2. Vorsitzenden anstehen.
  
 
===Nachwahl Beisitzer (werden gewählt bis zur nächsten Wahlperiode - 1 Jahr)===
 
===Nachwahl Beisitzer (werden gewählt bis zur nächsten Wahlperiode - 1 Jahr)===
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b. Durch Nachwahl sollen diese 5 Beisitzerposten komplett besetzt werden.
 
b. Durch Nachwahl sollen diese 5 Beisitzerposten komplett besetzt werden.
  
Die geheime Wahl ergab folgendes Ergebnis:
+
Thomas Müller und Stefan Löffler treten von ihren Ämtern als gewählte Vorstände zurück. Es sind damit 4 wählbare Beistzerposten neu zu besetzen.
  
===Gründung weiterer Fachgruppen===
+
Der 1. Vorsitzende schlägt folgende Personen zur Besetzung der offenen 4 Beisitzerämzer vor:
  
===Verschiedenes===
+
*Thomas Barnickel
 +
*Marion Bertzhold
 +
*Oliver Partheymüller
 +
*Monika Schneider
  
==Schließung der Versammlung==
+
Es wird nach weiteren Vorschlägen gefragt. Weitere Vorschläge gibt es keine.
  
Der Versammlungsleiter schließt die Versammlung um ... Uhr.
+
Die geheime Wahl ergab folgendes Ergebnis (20:40 Uhr):
  
 +
*Thomas Barnickel 21 Stimmen Ja, 0 Stimmen Nein
 +
*Marion Berthold 21 Stimmen Ja, 0 Stimmen Nein
 +
*Oliver Partheymüller 21 Stimmen Ja, 0 Stimmen Nein
 +
*Monika Schneider 21 Stimmen Ja, 0 Stimmen Nein
  
………………………………………………………. …………………………………………………………….
+
Die 4 Gewählten nahmen die Wahl an.
Unterschrift Versammlungsleiter Unterschrift Schriftführer
 
  
 +
Die Beisitzer (in alphab. Reihenfolge):
  
==Normen==
+
1. Beisitzender: Thomas Barnickel [Adressangaben in der Onlinefassung entfernt] (gewählt)
  
===§ 4 Mitgliedschaft===
+
2. Beisitzender: Marion Berthold [Adressangaben in der Onlinefassung entfernt] (gewählt)
  
#Stimmberechtigtes Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person ab 16 Jahren werden, die Einwohner der Stadt Burgkunstadt (einschließlich Ortsteile) ist.  
+
3. Beisitzender: Filips Callens [Adressangaben in der Onlinefassung entfernt] (gewählt)
 
 
===§ 9 Mitgliederversammlung===
 
 
 
#Die ordentliche [[Mitgliederversammlung]] ist jährlich einzuberufen. Außerdem muss eine Mitgliederversammlung stattfinden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn mindestens 2/10 der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt.
 
#Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich, mit Telefax oder auf elektronischem Wege unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung der Einladung folgenden Tag. Die Einladung gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn sie an die letzte vom Mitglied dem Verein schriftlich bekanntgegebene Adresse gerichtet ist. Die Tagesordnung setzt der Vorstand unter Berücksichtigung von Vorschlägen aus dem Kreise der Mitglieder fest.
 
#Versammlungsleiter ist der 1.Vorsitzende und im Falle seiner Verhinderung der 2. Vorsitzende. Sollte ein Vorsitzender nicht anwesend sein, leitet der andere Vorsitzende die Versammlung alleine, sollten beide nicht anwesend sein, wird ein Versammlungsleiter von der Mitgliederversammlung gewählt. Soweit der Schriftführer nicht anwesend ist, wird auch dieser von der Mitgliederversammlung bestimmt.
 
#Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Zur Änderung der Satzung und des Vereinszwecks ist jedoch eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
 
#Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterschreiben ist.
 
#Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer.
 
#Nebenordnungen wie Geschäftsordnungen, Finanzordnungen, Beitragsordnungen etc. können von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen oder geändert werden.
 
  
 +
4. Beisitzender: Thomas Müller, [Adressangaben in der Onlinefassung entfernt] (Stadtrat)
  
[[Kategorie: Protokoll]]
+
5. Beisitzender: Oliver Partheymüller, [Adressangaben in der Onlinefassung entfernt] (gewählt)
  
 +
6. Beisitzender: Monika Schneider [Adressangaben in der Onlinefassung entfernt] (gewählt)
  
 +
7. Beisitzender: Veronika Flierl, [Adressangaben in der Onlinefassung entfernt] (Stadträtin)
  
Der Vorstand des Bürgervereins Burgkunstadt e.V. hat gemäß § 10 Nr. 2 der Satzung des Bürgervereins Burgkunstadt e.V. folgende ordentliche Mitgliederversammlung einberufen:
+
===Gründung weiterer Fachgruppen===
  
Datum: Freitag, den 23. Mai 2014
+
====[[Fachgruppe Umwelt]]====
  
Uhrzeit: 19.30 Uhr
+
{{Beschlussbaustein namentlich
 +
|Organ = Mitgliederversammlung
 +
|Datum = 23.05.2014
 +
|Nummer = MV/2014/02/05
 +
|Titel = Beschlussfassung über [[Fachgruppe Umwelt]]
 +
|Text=Die Mitgliederversammlung beschließt die Einrichtung einer [[Fachgruppe Umwelt]].
 +
|Name01  =  21 Stimmem
 +
|Votum01 = +
 +
|Grund01 =
 +
|Name02  =  0 Stimmem
 +
|Votum02 = -
 +
|Grund02 =
 +
|Ergebnis = angenommen
 +
|Zusatzinfos = 20.45 Uhr; Mitglieder: Edith Berg, Reinhard Englert, Carita Müller, Thomas Müller, Oliver Partheymüller
 +
}}
  
Ort:    Gasthof/Hotel Drei Kronen
+
====[[Fachgruppe Bildung und Ausbildung]]====
  
Lichtenfelser Str. 24, 96224 Burgkunstadt
+
Es wird angeregt, als nächstes eine [[Fachgruppe Bildung und Ausbildung]] anzugehen.
  
Tagesordnung:
+
====[[Fachgruppe Infrastruktur und Bauplanung]]====
 
1. Formalien der Einladung
 
  
2. Bericht des Vorsitzenden über die Tätigkeiten des Vereins im Jahr 2013
+
Hartmut Beuerle wird als Mitglied in der Fachgruppe Infrastruktur und Bauplanung mitarbeiten.
  
3. Aussprache über den Bericht des Vorsitzenden
+
====[[Fachgruppe Bürgerbeteiligung]]====
 +
{{Beschlussbaustein namentlich
 +
|Organ = Mitgliederversammlung
 +
|Datum = 23.05.2014
 +
|Nummer = MV/2014/02/06
 +
|Titel = Beschlussfassung über [[Fachgruppe Bürgerbeteiligung]]
 +
|Text=Die Mitgliederversammlung beschließt die Einrichtung einer Fachgruppe Bürgerbeteiligung.
 +
|Name01  =  21 Stimmem
 +
|Votum01 = +
 +
|Grund01 =
 +
|Name02  =  0 Stimmem
 +
|Votum02 = -
 +
|Grund02 =
 +
|Ergebnis = angenommen
 +
|Zusatzinfos = 20.50 Uhr; Mitglieder: Marcus Dinglreiter, Monika Schneider, Friedrich Flierl, Veronika Flierl
 +
}}
  
4. Bericht des Kassiers und Vorlage des Jahresabschlusses 2013
+
Die Fachgruppe Bürgerbeteiligung soll auch für die Entwicklung eines Konzepts für die Ortsteile zuständig sein.
  
5. Bericht der Kassenprüfung und Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes
+
===Verschiedenes===
 +
{{Beschlussbaustein namentlich
 +
|Organ = Mitgliederversammlung
 +
|Datum = 23.05.2014
 +
|Nummer = MV/2014/02/07
 +
|Titel = Beschlussfassung über Mitgliedsantrag des BV zur LAG
 +
|Text=Die Mitgliederversammlung beschließt, dass der Bürgerverein einen Antrag auf Mitgliedschaft bei der Lokalen Aktionsgruppe Region Obermain e.V. [[LAG]] stellt.
 +
|Name01  =  21 Stimmem
 +
|Votum01 = +
 +
|Grund01 =
 +
|Name02  =  0 Stimmem
 +
|Votum02 = -
 +
|Grund02 =
 +
|Ergebnis = angenommen
 +
|Zusatzinfos = 21.15 Uhr, Zu Vertretern im LAG e.V.  haben sich bereit erklärt: O. Partheymüller, E. Berg, R. Englert, Carita Müller und Marcus Dinglreiter.
 +
}}
  
6. Vorlage des Haushalts und Beschlussfassung über den Haushalt 2014
+
==Schließung der Versammlung==
  
7. Satzungsänderung
+
Der Versammlungsleiter schließt die Versammlung um 21:20 Uhr.
  
a. Der Vorstand des Bürgervereins schlägt eine Satzungsänderung dahingehend vor, dass Stadtratsmitglieder des Bürgervereins automatisch als sog. “geborene Mitglieder” dem Vorstand des Bürgervereins angehören. Sie können, müssen jedoch nicht gleichzeitig dem (gewählten) Kernvorstand angehören. Rechtlich sollte wegen des Grundsatzes der Privatautonomie gewährleistet sein, dass dieser “Automatismus” eine Zustimmung für den Eintritt und die Möglichkeit des Austritts aus dem Vorstand gestattet.
 
  
b. Antrag auf Neufassung des § 8 Ziffer 1
 
** Bisherige Fassung: Der Vorstand des Vereins besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassier, dem Schriftführer (Kernvorstand) sowie mindestens 1 bis zu fünf Beisitzern (erweiterter Vorstand). Die Vorsitzendenposten müssen mit mindestens einer Frau besetzt werden. Sollte keine Frau kandidieren, können beide Vorsitzendenposten auch mit Männern besetzt werden.
 
** Neufassung: Der Vorstand des Vereins besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassier, dem Schriftführer (Kernvorstand) sowie mindestens 1 bis zu fünf Beisitzern (erweiterter Vorstand). Dem erweiterten Vorstand gehören ferner die Stadtratsmitglieder des Bürgervereins zusätzlich zu den wählbaren Beisitzern an (geborene Mitglieder des erweiterten Vorstands) an. Di e Vorstandsmitgliedschaft von Stadtratsmitgliedern als geborene Vorstandsmitglieder wird mit deren schriftlicher Einverständniserklärung gegenüber dem ersten oder zweiten Vorsitzenden des Vereins wirksam. Stadtratsmitglieder können können auch dem (gewählten) Vorstand angehören; in diesem Falle ruht die geborene Vorstandsmitgliedschaft. Treten Stadtratsmitglieder von ihrem gewählten Vorstandsamt zurück, bleiben sie im erweiterten Vorstand als geborenes Vorstandsmitglied, es sei denn, sie treten ausdrücklich auch von diesem Amt zurück. Die Vorsitzendenposten müssen mit mindestens einer Frau besetzt werden. Sollte keine Frau kandidieren, können beide Vorsitzendenposten auch mit Männern besetzt werden.
 
  
8. Nachwahl Beisitzer (werden gewählt bis zur nächsten Wahlperiode - 1 Jahr)
 
  
a. Dem Vorstand des Bürgervereins können neben dem 4-köpfigen Kernvorstand bis zu 5 weitere Beisitzer angehören. Aktuell sind nur 3 Beisitzerposten besetzt.  
+
……………………………………………………….
  
b. Durch Nachwahl sollen diese 5 Beisitzerposten komplett besetzt werden.
+
Unterschrift Versammlungsleiter
  
9. Gründung weiterer Fachgruppen
 
  
10. Verschiedenes
 
  
Ab 18.30 Uhr laden wir alle KandidatInnen und Mitglieder zu einem Sektempfang im Hotel Drei Kronen ein. Wir möchten uns für Euer tolles Engagement im Wahlkampf bedanken und mit Euch au f unseren Wahlerfolg anstoßen.
 
 
Auf folgende Rechtsgrundlagen wird hingewiesen:
 
 
Auszug aus der Satzung des Bürgervereins Burgkunstadt e.V.
 
  
§ 9 Mitgliederversammlung
+
……………………………………………………….
  
1. Die ordentliche Mitgliederversammlung ist jährlich einzuberufen. Außerdem muss eine Mitgliederversammlung stattfinden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn mindestens 2/10 der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt.
+
Unterschrift Schriftführer
  
2. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich, mit Telefax oder auf elektronischem Wege unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist
+
==Normen==
beginnt mit dem auf die Absendung der Einladung folgenden Tag. Die Einladung gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn sie an die letzte vom Mitglied dem Verein schriftlich bekanntgegebene Adresse gerichtet ist. Die Tagesordnung setzt der Vorstand unter Berücksichtigung von Vorschlägen aus dem Kreise der Mitglieder fest.
 
  
3. Versammlungsleiter ist der 1.Vorsitzende und im Falle seiner Verhinderung der 2. Vorsitzende. Sollte ein Vorsitzender nicht anwesend sein, leitet der andere Vorsitzende die Versammlung alleine, sollten beide nicht anwesend sein, wird ein Versammlungsleiter von der Mitgliederversammlung gewählt. Soweit der Schriftführer nicht anwesend ist, wird auch dieser von der Mitgliederversammlung bestimmt.
+
===§ 4 Mitgliedschaft===
  
4. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Zur Änderung der Satzung und des Vereinszwecks ist jedoch eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
+
#Stimmberechtigtes Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person ab 16 Jahren werden, die Einwohner der Stadt Burgkunstadt (einschließlich Ortsteile) ist.  
  
5. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterschreiben ist.
+
===§ 9 Mitgliederversammlung===
  
6. Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer.
+
#Die ordentliche [[Mitgliederversammlung]] ist jährlich einzuberufen. Außerdem muss eine Mitgliederversammlung stattfinden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn mindestens 2/10 der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt.
 +
#Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich, mit Telefax oder auf elektronischem Wege unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung der Einladung folgenden Tag. Die Einladung gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn sie an die letzte vom Mitglied dem Verein schriftlich bekanntgegebene Adresse gerichtet ist. Die Tagesordnung setzt der Vorstand unter Berücksichtigung von Vorschlägen aus dem Kreise der Mitglieder fest.
 +
#Versammlungsleiter ist der 1.Vorsitzende und im Falle seiner Verhinderung der 2. Vorsitzende. Sollte ein Vorsitzender nicht anwesend sein, leitet der andere Vorsitzende die Versammlung alleine, sollten beide nicht anwesend sein, wird ein Versammlungsleiter von der Mitgliederversammlung gewählt. Soweit der Schriftführer nicht anwesend ist, wird auch dieser von der Mitgliederversammlung bestimmt.
 +
#Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Zur Änderung der Satzung und des Vereinszwecks ist jedoch eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
 +
#Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterschreiben ist.
 +
#Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer.
 +
#Nebenordnungen wie Geschäftsordnungen, Finanzordnungen, Beitragsordnungen etc. können von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen oder geändert werden.
  
7. Nebenordnungen wie Geschäftsordnungen, Finanzordnungen, Beitragsordnungen etc. können von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen oder geändert werden.
+
==Siehe auch==
 +
* [[Mitgliederversammlung 2015/01 vom 27.02.2015]]
  
 
[[Kategorie: Protokoll]]
 
[[Kategorie: Protokoll]]
 +
[[Kategorie: Mitgliederversammlungen des Bürgervereins Burgkunstadt e.V.]]
 +
[[Kategorie: Bürgerverein Burgkunstadt e.V.]]

Aktuelle Version vom 16. Mai 2020, 12:00 Uhr

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Protokoll der 2. Mitgliederversammlung vom 23.05.2014

Art der Mitgliederversammlung: ordentlich

Datum: Freitag, 23.05.2014, 19.00 Uhr

Ort: Gasthof Drei Kronen, Burgkunstadt

Versammlungleiter: Dr. Marcus Dinglreiter (1. Vors.)

Protokollführer: Reinhard Englert

Erschienene Mitglieder: 23

Davon stimmberechtigt (§ 4 Abs. 1 der Satzung: mindestens 16 Jahre und im Stadtgebiet Burgkunstadt einschl. Ortsteile wohnhaft): 23

Eröffnung der Versammlung

Der Vorsitzende eröffnet die Versammlung förmlich um 19:35 Uhr.

Feststellung, dass die Versammlung satzungsgemäß einberufen wurde

Der Vorsitzende stellt fest, dass die Versammlung gem. § 9 der Satzung des Bürgerverein Burgkunstadt e.V. mit Mail / Telefax / Brief vom 07.05.2014 (16 Tage Frist) ordnungsgemäß einberufen wurde. Die Tagesordnung wurde mitgeteilt.

Feststellung der Beschlussfähigkeit

Es sind 23 stimmberechtigte Mitglieder erschienen. Die Mitgliederversammlung ist somit beschlussfähig.

Schriftführer

Der Schriftführer ist anwesend.

Tagesordnung

Begrüßung und Genehmigung der Tagesordnung

Abstimmung per Akklamation mit 23 Stimmen für , 0 Stimmen gegen die Genehmigung der Tagesordnung.

Die Tagesordnung ist genehmigt.

Bericht des Vorsitzenden über die Tätigkeiten des Vereins im Jahr 2013

Es sind um 20:00 Uhr noch 21 Mitglieder anwesend.

Aussprache über den Bericht des Vorsitzenden

Bericht des Kassiers und Vorlage des Jahresabschlusses 2013

Kassenbericht2013.jpg

Bericht der Kassenprüfung und Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes

Die Kassenprüfer haben die Belege der Kasse überprüft und für ordnungsgemäß befunden.

Beschluss Mitgliederversammlung vom 23.05.2014 #MV/2014/02/01: Entlastung des Vorstands

{{#switch: angenommen

| angenommen =
Pictogram voting keep-light-green.png
| erledigt =
Pictogram voting keep-light-green.png
| behandelt =
Pictogram voting keep-light-green.png
| abgelehnt =
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Pictogram voting abstain.png

}}

Text:
Die Mitgliederversammlung beschließt die Entlastung des Vorstands.
    {{#if: 21 Stimmem|
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  2. }}{{#if: 0 Stimmem|
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  5. {{#switch: | + = 15yes.png | - = 15no.png | #default = Pictogram voting neutral.png }} {{#if: | - {{{Grund03}}}|}}
  6. }}{{#if: |
  7. {{#switch: | + = 15yes.png | - = 15no.png | #default = Pictogram voting neutral.png }} {{#if: | - {{{Grund04}}}|}}
  8. }}{{#if: |
  9. {{#switch: | + = 15yes.png | - = 15no.png | #default = Pictogram voting neutral.png }} {{#if: | - {{{Grund05}}}|}}
  10. }}{{#if: |
  11. {{#switch: | + = 15yes.png | - = 15no.png | #default = Pictogram voting neutral.png }} {{#if: | - {{{Grund06}}}|}}
  12. }}{{#if: |
  13. {{#switch: | + = 15yes.png | - = 15no.png | #default = Pictogram voting neutral.png }} {{#if: | - {{{Grund07}}}|}}
  14. }}{{#if: |
  15. {{#switch: | + = 15yes.png | - = 15no.png | #default = Pictogram voting neutral.png }} {{#if: | - {{{Grund08}}}|}}
  16. }}{{#if: |
  17. {{#switch: | + = 15yes.png | - = 15no.png | #default = Pictogram voting neutral.png }} {{#if: | - {{{Grund09}}}|}}
  18. }}{{#if: |
  19. {{#switch: | + = 15yes.png | - = 15no.png | #default = Pictogram voting neutral.png }} {{#if: | - {{{Grund10}}}|}}
  20. }}

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: 20.05 Uhr




Vorlage des Haushalts und Beschlussfassung über den Haushalt 2014

Haushaltsplan2014.jpg

Beschluss Mitgliederversammlung vom 23.05.2014 #MV/2014/02/02: Beschlussfassung über Haushalt 2014

{{#switch: angenommen

| angenommen =
Pictogram voting keep-light-green.png
| erledigt =
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Text:
Die Mitgliederversammlung beschließt den Haushalt 2014.
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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: 20.08 Uhr



Beschluss Mitgliederversammlung vom 23.05.2014 #MV/2014/02/03: Entlastung des Kassiers

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Text:
Die Mitgliederversammlung beschließt die Entlastung des Kassiers.
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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: 20.10 Uhr



Satzungsänderung

Der Vorstand des Bürgervereins schlägt eine Satzungsänderung dahingehend vor, dass Stadtratsmitglieder des Bürgervereins automatisch als sog. “geborene Mitglieder” dem Vorstand des Bürgervereins angehören. Sie können, müssen jedoch nicht gleichzeitig dem (gewählten) Kernvorstand angehören. Rechtlich sollte wegen des Grundsatzes der Privatautonomie gewährleistet sein, dass dieser “Automatismus” eine Zustimmung für den Eintritt und die Möglichkeit des Austritts aus dem Vorstand gestattet.

Antrag auf Neufassung des § 8 Ziffer 1

Bisherige Fassung: Der Vorstand des Vereins besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassier, dem Schriftführer (Kernvorstand) sowie mindestens 1 bis zu fünf Beisitzern (erweiterter Vorstand). Die Vorsitzendenposten müssen mit mindestens einer Frau besetzt werden. Sollte keine Frau kandidieren, können beide Vorsitzendenposten auch mit Männern besetzt werden.

Neufassung: Der Vorstand des Vereins besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassier, dem Schriftführer (Kernvorstand) sowie mindestens 1 bis zu fünf Beisitzern (erweiterter Vorstand). Dem erweiterten Vorstand gehören ferner die Stadtratsmitglieder des Bürgervereins zusätzlich zu den wählbaren Beisitzern an (geborene Mitglieder des erweiterten Vorstands) an. Di e Vorstandsmitgliedschaft von Stadtratsmitgliedern als geborene Vorstandsmitglieder wird mit deren schriftlicher Einverständniserklärung gegenüber dem ersten oder zweiten Vorsitzenden des Vereins wirksam. Stadtratsmitglieder können können auch dem (gewählten) Vorstand angehören; in diesem Falle ruht die geborene Vorstandsmitgliedschaft. Treten Stadtratsmitglieder von ihrem gewählten Vorstandsamt zurück, bleiben sie im erweiterten Vorstand als geborenes Vorstandsmitglied, es sei denn, sie treten ausdrücklich auch von diesem Amt zurück. Die Vorsitzendenposten müssen mit mindestens einer Frau besetzt werden. Sollte keine Frau kandidieren, können beide Vorsitzendenposten auch mit Männern besetzt werden.

Beschluss Mitgliederversammlung vom 23.05.2014 #MV/2014/02/04: Neufassung des § 8 Ziffer 1 der Satzung des Bürgerverein Burgkunstadt e.V.

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Text:
Der Bürgerverein Burgkunstadt e.V. beschließt folgende Neufassung des § 8 Ziffer 1 der Satzung des Bürgerverein Burgkunstadt e.V.: Der Vorstand des Vereins besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassier, dem Schriftführer (Kernvorstand) sowie mindestens 1 bis zu fünf Beisitzern (erweiterter Vorstand). Dem erweiterten Vorstand gehören ferner die Stadtratsmitglieder des Bürgervereins zusätzlich zu den wählbaren Beisitzern an (geborene Mitglieder des erweiterten Vorstands) an. Di e Vorstandsmitgliedschaft von Stadtratsmitgliedern als geborene Vorstandsmitglieder wird mit deren schriftlicher Einverständniserklärung gegenüber dem ersten oder zweiten Vorsitzenden des Vereins wirksam. Stadtratsmitglieder können können auch dem (gewählten) Vorstand angehören; in diesem Falle ruht die geborene Vorstandsmitgliedschaft. Treten Stadtratsmitglieder von ihrem gewählten Vorstandsamt zurück, bleiben sie im erweiterten Vorstand als geborenes Vorstandsmitglied, es sei denn, sie treten ausdrücklich auch von diesem Amt zurück. Die Vorsitzendenposten müssen mit mindestens einer Frau besetzt werden. Sollte keine Frau kandidieren, können beide Vorsitzendenposten auch mit Männern besetzt werden.
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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: 20.25 Uhr



Von einem Mitglied wird darauf hingewiesen, dass die Regelung der paritätischen Besetzung von 1. und 2. Vorsitz in der jetzigen Formulierung diskriminierend sein könnte. Da eine Änderung dieser Regelung nicht Gegenstand der Tagesordnung war und in der Einladung nicht angekündigt wurde, einigt man sich darauf, sie für die nächste ordentliche Mitgliederversammlung auf die Tagesordnung zu setzen, spätestens wenn die Neuwahlen von 1. und 2. Vorsitzenden anstehen.

Nachwahl Beisitzer (werden gewählt bis zur nächsten Wahlperiode - 1 Jahr)

a. Dem Vorstand des Bürgervereins können neben dem 4-köpfigen Kernvorstand bis zu 5 weitere Beisitzer angehören. Aktuell sind nur 3 Beisitzerposten besetzt.

b. Durch Nachwahl sollen diese 5 Beisitzerposten komplett besetzt werden.

Thomas Müller und Stefan Löffler treten von ihren Ämtern als gewählte Vorstände zurück. Es sind damit 4 wählbare Beistzerposten neu zu besetzen.

Der 1. Vorsitzende schlägt folgende Personen zur Besetzung der offenen 4 Beisitzerämzer vor:

  • Thomas Barnickel
  • Marion Bertzhold
  • Oliver Partheymüller
  • Monika Schneider

Es wird nach weiteren Vorschlägen gefragt. Weitere Vorschläge gibt es keine.

Die geheime Wahl ergab folgendes Ergebnis (20:40 Uhr):

  • Thomas Barnickel 21 Stimmen Ja, 0 Stimmen Nein
  • Marion Berthold 21 Stimmen Ja, 0 Stimmen Nein
  • Oliver Partheymüller 21 Stimmen Ja, 0 Stimmen Nein
  • Monika Schneider 21 Stimmen Ja, 0 Stimmen Nein

Die 4 Gewählten nahmen die Wahl an.

Die Beisitzer (in alphab. Reihenfolge):

1. Beisitzender: Thomas Barnickel [Adressangaben in der Onlinefassung entfernt] (gewählt)

2. Beisitzender: Marion Berthold [Adressangaben in der Onlinefassung entfernt] (gewählt)

3. Beisitzender: Filips Callens [Adressangaben in der Onlinefassung entfernt] (gewählt)

4. Beisitzender: Thomas Müller, [Adressangaben in der Onlinefassung entfernt] (Stadtrat)

5. Beisitzender: Oliver Partheymüller, [Adressangaben in der Onlinefassung entfernt] (gewählt)

6. Beisitzender: Monika Schneider [Adressangaben in der Onlinefassung entfernt] (gewählt)

7. Beisitzender: Veronika Flierl, [Adressangaben in der Onlinefassung entfernt] (Stadträtin)

Gründung weiterer Fachgruppen

Fachgruppe Umwelt

Beschluss Mitgliederversammlung vom 23.05.2014 #MV/2014/02/05: Beschlussfassung über Fachgruppe Umwelt

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Text:
Die Mitgliederversammlung beschließt die Einrichtung einer Fachgruppe Umwelt.
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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: 20.45 Uhr; Mitglieder: Edith Berg, Reinhard Englert, Carita Müller, Thomas Müller, Oliver Partheymüller



Fachgruppe Bildung und Ausbildung

Es wird angeregt, als nächstes eine Fachgruppe Bildung und Ausbildung anzugehen.

Fachgruppe Infrastruktur und Bauplanung

Hartmut Beuerle wird als Mitglied in der Fachgruppe Infrastruktur und Bauplanung mitarbeiten.

Fachgruppe Bürgerbeteiligung

Beschluss Mitgliederversammlung vom 23.05.2014 #MV/2014/02/06: Beschlussfassung über Fachgruppe Bürgerbeteiligung

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Text:
Die Mitgliederversammlung beschließt die Einrichtung einer Fachgruppe Bürgerbeteiligung.
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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: 20.50 Uhr; Mitglieder: Marcus Dinglreiter, Monika Schneider, Friedrich Flierl, Veronika Flierl



Die Fachgruppe Bürgerbeteiligung soll auch für die Entwicklung eines Konzepts für die Ortsteile zuständig sein.

Verschiedenes

Beschluss Mitgliederversammlung vom 23.05.2014 #MV/2014/02/07: Beschlussfassung über Mitgliedsantrag des BV zur LAG

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Text:
Die Mitgliederversammlung beschließt, dass der Bürgerverein einen Antrag auf Mitgliedschaft bei der Lokalen Aktionsgruppe Region Obermain e.V. LAG stellt.
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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: 21.15 Uhr, Zu Vertretern im LAG e.V. haben sich bereit erklärt: O. Partheymüller, E. Berg, R. Englert, Carita Müller und Marcus Dinglreiter.



Schließung der Versammlung

Der Versammlungsleiter schließt die Versammlung um 21:20 Uhr.



……………………………………………………….

Unterschrift Versammlungsleiter



……………………………………………………….

Unterschrift Schriftführer

Normen

§ 4 Mitgliedschaft

  1. Stimmberechtigtes Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person ab 16 Jahren werden, die Einwohner der Stadt Burgkunstadt (einschließlich Ortsteile) ist.

§ 9 Mitgliederversammlung

  1. Die ordentliche Mitgliederversammlung ist jährlich einzuberufen. Außerdem muss eine Mitgliederversammlung stattfinden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn mindestens 2/10 der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt.
  2. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich, mit Telefax oder auf elektronischem Wege unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung der Einladung folgenden Tag. Die Einladung gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn sie an die letzte vom Mitglied dem Verein schriftlich bekanntgegebene Adresse gerichtet ist. Die Tagesordnung setzt der Vorstand unter Berücksichtigung von Vorschlägen aus dem Kreise der Mitglieder fest.
  3. Versammlungsleiter ist der 1.Vorsitzende und im Falle seiner Verhinderung der 2. Vorsitzende. Sollte ein Vorsitzender nicht anwesend sein, leitet der andere Vorsitzende die Versammlung alleine, sollten beide nicht anwesend sein, wird ein Versammlungsleiter von der Mitgliederversammlung gewählt. Soweit der Schriftführer nicht anwesend ist, wird auch dieser von der Mitgliederversammlung bestimmt.
  4. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Zur Änderung der Satzung und des Vereinszwecks ist jedoch eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
  5. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterschreiben ist.
  6. Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer.
  7. Nebenordnungen wie Geschäftsordnungen, Finanzordnungen, Beitragsordnungen etc. können von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen oder geändert werden.

Siehe auch