Sitz des Vereins: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
 
(2 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
 +
Die [[Vereinssatzung]] muss den [[Sitz des Vereins]] des Vereins enthalten ({{BGB 57}} Abs. 1). Als Sitz eines Vereins gilt, wenn nicht ein anderes bestimmt ist, der Ort, an welchem die Verwaltung geführt wird ({{BGB 24}}). <noinclude>
 +
 
==Normen==
 
==Normen==
 
* {{BGB 24}}: Als Sitz eines Vereins gilt, wenn nicht ein anderes bestimmt ist, der Ort, an welchem die Verwaltung geführt wird.
 
* {{BGB 24}}: Als Sitz eines Vereins gilt, wenn nicht ein anderes bestimmt ist, der Ort, an welchem die Verwaltung geführt wird.
Zeile 8: Zeile 10:
  
 
[[Kategorie:Vereinsrecht]]
 
[[Kategorie:Vereinsrecht]]
 +
</noinclude>

Aktuelle Version vom 4. Mai 2020, 08:14 Uhr

Die Vereinssatzung muss den Sitz des Vereins des Vereins enthalten (BGB § 57 Abs. 1). Als Sitz eines Vereins gilt, wenn nicht ein anderes bestimmt ist, der Ort, an welchem die Verwaltung geführt wird (BGB § 24).

Normen

Siehe auch