Steuerbegünstigung: Unterschied zwischen den Versionen

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Damit unser Verein als Wählervereinigung anerkannt wird, muss unserem '''Vereinszweck''' die '''Teilnahme an Kommunalwahlen''' zu entnehmen sein und auch '''regelmäßig dem Finanzamt nachgewiesen werden''' (durch Werbematerial, Zeitungsbericht oder....).
 
Damit unser Verein als Wählervereinigung anerkannt wird, muss unserem '''Vereinszweck''' die '''Teilnahme an Kommunalwahlen''' zu entnehmen sein und auch '''regelmäßig dem Finanzamt nachgewiesen werden''' (durch Werbematerial, Zeitungsbericht oder....).
  
Folgende Unterlagen sind nach der Vereinsgründung beim Finanzamt einzureichen:
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Folgende Unterlagen sind nach der [[Vereinsgründung]] beim Finanzamt einzureichen:
 
*Antrag auf Steuerbegünstigung
 
*Antrag auf Steuerbegünstigung
 
*[[Satzung des Bürgervereins Burgkunstadt e.V.]] und  
 
*[[Satzung des Bürgervereins Burgkunstadt e.V.]] und  

Aktuelle Version vom 3. Mai 2020, 15:22 Uhr

a) Steuerbegünstigung auf Antrag nach § 5 Abs.1, Nr. 7 Körperschaftssteuergesetz (KStG)

b) Ausstelllung von Spendenbescheinigungen nach dem Parteiengesetz möglich.

c) Gemeinnützigkeit entfällt weil diese für soziale Vereine vorgesehen ist.

Damit unser Verein als Wählervereinigung anerkannt wird, muss unserem Vereinszweck die Teilnahme an Kommunalwahlen zu entnehmen sein und auch regelmäßig dem Finanzamt nachgewiesen werden (durch Werbematerial, Zeitungsbericht oder....).

Folgende Unterlagen sind nach der Vereinsgründung beim Finanzamt einzureichen:

(Danke an Edith für die Recherche!)