Holz: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei umweltbedeutsamen öffentlichen Aufträgen zur Beschaffung  von Gütern, über Dienstleistungen (z.B. Gebäudereinigung, Winterdienst)  sowie über Bauleistungen hat die Vergabestelle zu ermitteln, welche  umweltfreundlichen und energieeffizienten Lösungen angeboten werden. Bei  Dienstleistungen beziehen sich die Ermittlungen auf die Art der  Durchführung und auf die zu verwendenden Stoffe, bei Bauaufträgen auf  die Baustoffe; dabei ist der Baustoff [[Holz]] – seinen technischen und  ökologischen Eigenschaften entsprechend – gleichberechtigt in die  Planungsüberlegungen einzubeziehen. Dabei ist auch auf die  im Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetz enthaltene Verpflichtung zu  achten, möglichst Erzeugnisse zu berücksichtigen, die sich durch  Langlebigkeit, Reparaturfreundlichkeit und Wiederverwendbarkeit oder  Verwertbarkeit auszeichnen, im Vergleich zu anderen Erzeugnissen zu  weniger oder zu entsorgungsfreundlicheren Abfällen führen und aus  Reststoffen oder Abfällen hergestellt worden sind; finanzielle  Mehrbelastungen und eventuelle Minderungen der Gebrauchstauglichkeit  sind dabei in angemessenem Umfang hinzunehmen.
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Version vom 30. April 2020, 12:42 Uhr

Umweltrichtlinien Öffentliches Auftragswesen (öAUmwR) vom 28. April 2009 - Az.: B II 2-5152-15 - Bedarfsanalyse und Auswahl des Auftragsgegenstands, Planung von Bauvorhaben

Bei umweltbedeutsamen öffentlichen Aufträgen zur Beschaffung von Gütern, über Dienstleistungen (z.B. Gebäudereinigung, Winterdienst) sowie über Bauleistungen hat die Vergabestelle zu ermitteln, welche umweltfreundlichen und energieeffizienten Lösungen angeboten werden. Bei Dienstleistungen beziehen sich die Ermittlungen auf die Art der Durchführung und auf die zu verwendenden Stoffe, bei Bauaufträgen auf die Baustoffe; dabei ist der Baustoff Holz – seinen technischen und ökologischen Eigenschaften entsprechend – gleichberechtigt in die Planungsüberlegungen einzubeziehen. Dabei ist auch auf die im Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetz enthaltene Verpflichtung zu achten, möglichst Erzeugnisse zu berücksichtigen, die sich durch Langlebigkeit, Reparaturfreundlichkeit und Wiederverwendbarkeit oder Verwertbarkeit auszeichnen, im Vergleich zu anderen Erzeugnissen zu weniger oder zu entsorgungsfreundlicheren Abfällen führen und aus Reststoffen oder Abfällen hergestellt worden sind; finanzielle Mehrbelastungen und eventuelle Minderungen der Gebrauchstauglichkeit sind dabei in angemessenem Umfang hinzunehmen.

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Siehe auch