Verwaltungsgericht: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 27. April 2020, 22:12 Uhr

Für den Regierungsbezirk Oberfranken ist das Verwaltungsgericht Bayreuth örtlich zuständig für alle durch Gesetz bestimmten verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten , sofern nicht andere Fachgerichte (Finanz-, Sozialgerichte) zuständig sind.