Klageerhebung: Unterschied zwischen den Versionen

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==Klage im Verwaltungsrechtsweg==
 
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Die Klage ist nach {{VwGO 81}} Abs. 1 Satz 1 bei dem Gericht schriftlich zu erheben. Bei dem [[Verwaltungsgericht]] kann sie nach {{VwGO 81}} Abs. 1 Satz 2 auch zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vorbehaltlich des § 55a Absatz 5 Satz 3 Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden ({{VwGO 81}} Abs. 2).
 
Die Klage ist nach {{VwGO 81}} Abs. 1 Satz 1 bei dem Gericht schriftlich zu erheben. Bei dem [[Verwaltungsgericht]] kann sie nach {{VwGO 81}} Abs. 1 Satz 2 auch zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vorbehaltlich des § 55a Absatz 5 Satz 3 Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden ({{VwGO 81}} Abs. 2).
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Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen, schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen der Beteiligten sowie schriftlich einzureichende Auskünfte, Aussagen, Gutachten, Übersetzungen und Erklärungen Dritter können nach Maßgabe der Absätze 2 bis 6 des {{VwGO 55a}} als elektronische Dokumente bei Gericht eingereicht werden.
  
 
==Normen==
 
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Version vom 27. April 2020, 17:32 Uhr

Klage im Verwaltungsrechtsweg

Die Klage ist nach VwGO § 81 Abs. 1 Satz 1 bei dem Gericht schriftlich zu erheben. Bei dem Verwaltungsgericht kann sie nach VwGO § 81 Abs. 1 Satz 2 auch zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vorbehaltlich des § 55a Absatz 5 Satz 3 Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden (VwGO § 81 Abs. 2).

Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen, schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen der Beteiligten sowie schriftlich einzureichende Auskünfte, Aussagen, Gutachten, Übersetzungen und Erklärungen Dritter können nach Maßgabe der Absätze 2 bis 6 des VwGO § 55a als elektronische Dokumente bei Gericht eingereicht werden.

Normen

Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

Siehe auch