Zweckbetrieb: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein '''Zweckbetrieb''' ist ein [[Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb|wirtschaftlich]] ausgerichteter Teilbereich einer [[Körperschaft]], die ansonsten [[Gemeinnützigkeit|gemeinnützig]] oder [[Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland)|öffentlich-rechtlich]] tätig ist.<ref>Seite „Zweckbetrieb“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 18. Januar 2020, 08:44 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Zweckbetrieb&oldid=195935338 (Abgerufen: 20. April 2020, 11:35 UTC) </ref>
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Ein '''Zweckbetrieb''' ist ein [[Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb|wirtschaftlich]] ausgerichteter Teilbereich einer [[Körperschaft]], die ansonsten [[Gemeinnützigkeit|gemeinnützig]] oder [[Körperschaft des öffentlichen Rechts|öffentlich-rechtlich]] tätig ist.<ref>Seite „Zweckbetrieb“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 18. Januar 2020, 08:44 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Zweckbetrieb&oldid=195935338 (Abgerufen: 20. April 2020, 11:35 UTC) </ref>
  
 
Die Unterscheidung zwischen einem (begünstigten) Zweckbetrieb und einem (nicht begünstigten) [[Gewerbebetrieb|gewerblichen Betrieb]] ist vor allem aus [[Steuerrecht|steuerrechtlicher]] Sicht von Bedeutung. Die gewerblichen Geschäftsbetriebe der gemeinnützigen Körperschaften unterliegen der [[Ertragsteuer|Ertragsteuerpflicht]] und werden jenseits der Freigrenzen besteuert. Verluste nicht begünstigter wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe können als Mittelfehlverwendung den Gemeinnützigkeitsstatus gefährden.<ref>Seite „Zweckbetrieb“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 18. Januar 2020, 08:44 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Zweckbetrieb&oldid=195935338 (Abgerufen: 20. April 2020, 11:35 UTC) </ref>
 
Die Unterscheidung zwischen einem (begünstigten) Zweckbetrieb und einem (nicht begünstigten) [[Gewerbebetrieb|gewerblichen Betrieb]] ist vor allem aus [[Steuerrecht|steuerrechtlicher]] Sicht von Bedeutung. Die gewerblichen Geschäftsbetriebe der gemeinnützigen Körperschaften unterliegen der [[Ertragsteuer|Ertragsteuerpflicht]] und werden jenseits der Freigrenzen besteuert. Verluste nicht begünstigter wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe können als Mittelfehlverwendung den Gemeinnützigkeitsstatus gefährden.<ref>Seite „Zweckbetrieb“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 18. Januar 2020, 08:44 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Zweckbetrieb&oldid=195935338 (Abgerufen: 20. April 2020, 11:35 UTC) </ref>
 
 
Die Einkünfte eines Zweckbetriebs hingegen unterliegen – unabhängig von der Höhe des erwirtschafteten Gewinns – nicht den Ertragsteuern. Ebenso sind die Umsätze eines Zweckbetriebs meist von der [[Umsatzsteuer]] befreit ({{§|4|ustg_1980|juris}} [[Umsatzsteuergesetz (Deutschland)|UStG]]) oder aber sie unterliegen dem ermäßigten Steuersatz ({{§|12|ustg_1980|juris}} Abs. 2 Nr. 8 a) UStG). Damit kann ein Zweckbetrieb eine wichtige (wenn nicht die einzige) Einnahmequelle und ein zentraler Bereich der Verwirklichung der [[Satzung (Privatrecht)|satzungsmäßigen]] Aufgaben sein. Verluste eines Zweckbetriebes dürfen aus Spendenmitteln oder anderen freien Mitteln finanziert werden.<ref>Seite „Zweckbetrieb“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 18. Januar 2020, 08:44 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Zweckbetrieb&oldid=195935338 (Abgerufen: 20. April 2020, 11:35 UTC) </ref>
 
  
 
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==Siehe auch==
 
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* [[Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb]]
 
* [[Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb]]
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==Fußnoten==
 
==Fußnoten==

Aktuelle Version vom 20. April 2020, 11:38 Uhr

Ein Zweckbetrieb ist ein wirtschaftlich ausgerichteter Teilbereich einer Körperschaft, die ansonsten gemeinnützig oder öffentlich-rechtlich tätig ist.<ref>Seite „Zweckbetrieb“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 18. Januar 2020, 08:44 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Zweckbetrieb&oldid=195935338 (Abgerufen: 20. April 2020, 11:35 UTC) </ref>

Die Unterscheidung zwischen einem (begünstigten) Zweckbetrieb und einem (nicht begünstigten) gewerblichen Betrieb ist vor allem aus steuerrechtlicher Sicht von Bedeutung. Die gewerblichen Geschäftsbetriebe der gemeinnützigen Körperschaften unterliegen der Ertragsteuerpflicht und werden jenseits der Freigrenzen besteuert. Verluste nicht begünstigter wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe können als Mittelfehlverwendung den Gemeinnützigkeitsstatus gefährden.<ref>Seite „Zweckbetrieb“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 18. Januar 2020, 08:44 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Zweckbetrieb&oldid=195935338 (Abgerufen: 20. April 2020, 11:35 UTC) </ref>

Publikationen

Siehe auch

Fußnoten

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