Darlehen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
 
Zeile 2: Zeile 2:
  
 
==Stadtrat==
 
==Stadtrat==
 +
 +
{{Stadtratsbeschluesse (Stichwort)}}
 +
 
* [[Stadtratssitzung-2015-02-10#04_Landschaftspflegeverband.3B_Verl.C3.A4ngerung_eines_gew.C3.A4hrten_zinslosen_Darlehens|Stadtratssitzung vom 10.02.2015 - TOP 04 Landschaftspflegeverband; Verlängerung eines gewährten zinslosen Darlehens]]
 
* [[Stadtratssitzung-2015-02-10#04_Landschaftspflegeverband.3B_Verl.C3.A4ngerung_eines_gew.C3.A4hrten_zinslosen_Darlehens|Stadtratssitzung vom 10.02.2015 - TOP 04 Landschaftspflegeverband; Verlängerung eines gewährten zinslosen Darlehens]]
  

Aktuelle Version vom 13. April 2020, 10:40 Uhr

"Die Gewährung eines Gelddarlehens stellt grundsätzlich ein Bankgeschäft im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 KWG dar. Eine Gemeinde läuft immer dann Gefahr, ein genehmigungspflichtiges Bankgeschäft zu tätigen, wenn sie derartige Geschäfte außerhalb eines öffentlich geregelten Kassenverbundes oder sonstigen Verhältnisses<ref>z. B. Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG)</ref> vornimmt. Im Zweifelsfalle empfiehlt sich eine Abklärung bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - insbesondere auch deshalb, weil ein Betreiben genehmigungspflichtiger Bankgeschäfte ohne Erlaubnis gegebenenfalls strafrechtlich von Bedeutung sein könnte (§§ 54 und 32 KWG)."<ref>Dobler, EU-Beihilfe und kommunale Wirtschaftsförderung - erläutert an Fällen aus der kommunalen Praxis Fallbeispiel 1</ref>

Stadtrat

{{#ask: Stichwort::Darlehen |?Stadtratssitzung |?Beschluss |?Maßnahme |?Sollkosten |?Istkosten |?Erledigt#√,Nein |mainlabel=Tagesordnungspunkt |sort=Stadtratssitzung |order=desc}}

Normen

Publikationen

Siehe auch

Fußnoten

<references />