Ausgangssperre: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Eine Ausgangssperre kann aufgrund {{{IfSG 28}} verhängt werden. Danach können Personen verpflichtet werden, bestimmte Orte nicht zu betreten und den Ort, an…“)
 
Zeile 1: Zeile 1:
Eine Ausgangssperre kann aufgrund {{{IfSG 28}} verhängt werden. Danach können Personen verpflichtet werden, bestimmte Orte nicht zu betreten und den Ort, an dem sie sich befinden, nicht zu verlassen.  
+
Eine [[Ausgangssperre]] kann aufgrund {{IfSG 28}} verhängt werden. Danach können Personen verpflichtet werden, bestimmte Orte nicht zu betreten und den Ort, an dem sie sich befinden, nicht zu verlassen.  
  
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==

Version vom 28. März 2020, 06:49 Uhr

Eine Ausgangssperre kann aufgrund IfSG § 28 verhängt werden. Danach können Personen verpflichtet werden, bestimmte Orte nicht zu betreten und den Ort, an dem sie sich befinden, nicht zu verlassen.

Siehe auch