Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten: Unterschied zwischen den Versionen

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* die rassische und ethnische Herkunft,  
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* politische Meinungen,  
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* religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder  
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* [[religiöse Überzeugung|religiöse]] oder [[weltanschauliche Überzeugung|weltanschauliche Überzeugungen]] oder  
* die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie  
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* die [[Gewerkschaftszugehörigkeit]] hervorgehen, sowie  
* die Verarbeitung von genetischen Daten,  
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* die [[Verarbeitung von genetischen Daten]],  
* biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person,  
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* [[biometrische Daten|biometrischen Daten]] zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person,  
* Gesundheitsdaten oder  
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* [[Gesundheitsdaten]] oder  
* Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person  
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* Daten zum [[Sexualleben]] oder der [[sexuelle Orientierung|sexuellen Orientierung]] einer natürlichen Person  
 
ist nach {{DSGVO 9}} Abs. 1 grundsätzlich untersagt. {{DSGVO 9}} Abs. 2 enthält Ausnahmen zu diesem Grundsatz.
 
ist nach {{DSGVO 9}} Abs. 1 grundsätzlich untersagt. {{DSGVO 9}} Abs. 2 enthält Ausnahmen zu diesem Grundsatz.
  

Aktuelle Version vom 16. August 2019, 09:41 Uhr

Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen

ist nach DSGVO Art. 9 Abs. 1 grundsätzlich untersagt. DSGVO Art. 9 Abs. 2 enthält Ausnahmen zu diesem Grundsatz.

Normen

EU

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Bayern

Polizeiaufgabengesetz – PAG