Behörde: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 4: Zeile 4:
  
 
===[[Unmittelbare Staatsverwaltung]]===
 
===[[Unmittelbare Staatsverwaltung]]===
 +
 +
====Oberste Landesbehörde====
 +
 +
Nach {{BV Art. 43}} Abs. 1 ist die Staatsregierung die oberste leitende und vollziehende Behörde des Staates. Sie besteht aus dem Ministerpräsidenten und bis zu 17 Staatsministern und Staatssekretären ({{BV Art. 43}} Abs. 2).
  
 
===[[Mittelbare Staatsverwaltung]]===
 
===[[Mittelbare Staatsverwaltung]]===

Version vom 9. August 2013, 15:04 Uhr

Behörde im Sinn des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt (Art. 1 Abs. 2 BayVwVfG).

Behördenaufbau

Unmittelbare Staatsverwaltung

Oberste Landesbehörde

Nach BV Art. 43 Abs. 1 ist die Staatsregierung die oberste leitende und vollziehende Behörde des Staates. Sie besteht aus dem Ministerpräsidenten und bis zu 17 Staatsministern und Staatssekretären (BV Art. 43 Abs. 2).

Mittelbare Staatsverwaltung

Normen

Siehe auch