Anstalt des öffentlichen Rechts: Unterschied zwischen den Versionen

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==Kommunalunternehmen==
 
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Das in Art. 86 Nr. 2, 89 Abs. 1 Satz 1 GO geregelte [[Kommunalunternehmen]] ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts.
 
Das in Art. 86 Nr. 2, 89 Abs. 1 Satz 1 GO geregelte [[Kommunalunternehmen]] ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts.
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==Weitere Beispiele==
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*[[Sparkasse]], {{SpkG Art. 3}}
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*[[Bayerischer Rundfunk]]

Version vom 2. August 2013, 07:16 Uhr

Kommunalunternehmen

Das in Art. 86 Nr. 2, 89 Abs. 1 Satz 1 GO geregelte Kommunalunternehmen ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts.

Weitere Beispiele