Aufgaben der Polizei: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „==Normen== * {{PAG 2}} Abs. 1: Die Polizei hat die Aufgabe, die allgemein oder im Einzelfall bestehenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnun…“)
 
 
(2 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 2: Zeile 2:
  
 
* {{PAG 2}} Abs. 1: Die Polizei hat die Aufgabe, die allgemein oder im Einzelfall bestehenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren.
 
* {{PAG 2}} Abs. 1: Die Polizei hat die Aufgabe, die allgemein oder im Einzelfall bestehenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren.
 +
 +
==Siehe auch==
 +
 +
* [[Aufgaben der Sicherheitsbehörden]]
 +
* [[Befugnisse der Polizei]]
  
 
[[Kategorie:Polizei- und Sicherheitsrecht]]
 
[[Kategorie:Polizei- und Sicherheitsrecht]]

Aktuelle Version vom 12. Dezember 2017, 08:10 Uhr

Normen

  • PAG Art. 2 Abs. 1: Die Polizei hat die Aufgabe, die allgemein oder im Einzelfall bestehenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren.

Siehe auch