Stadtratssitzung-2017-03-07: Unterschied zwischen den Versionen

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===07 Aufhebung Hebesatzsatzung===
 
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====Sachverhalt====
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Für das Haushaltsjahr 2011 hat der Stadtrat eine Hebesatzsatzung beschlossen. Die Hebesätze für Grundsteuer A und B, sowie für die Gewerbesteuer werden allerdings grundsätzlich jährlich in der Haushaltssatzung festgesetzt. Eine Hebesatzsatzung ist somit entbehrlich.
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====Beschluss====
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Der Stadtrat beschließt die Hebesatzsatzung vom 08.09.2010 aufzuheben.
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* Einstimmig beschlossen
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===08 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades der Stadt Burgkunstadt===
 
===08 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades der Stadt Burgkunstadt===
  

Version vom 8. März 2017, 21:45 Uhr

Bauausschuss

Sitzungstag: Dienstag, 07. März 2017

Sitzungsbeginn: 18:30 Uhr

Ort, Raum: Sitzungssaal des Rathauses

Öffentliche Tagesordnung<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>

01 Bauantrag auf Nutzungsänderung einer Lagerhalle auf den Grundstücken Flst.Nrn. 740/11 und 859 der Gemarkung Burgkunstadt (Seewiese 5) (2017-0008)

02 Bauantrag auf Anbau einer Doppelgarage mit Abstellraum an ein bestehendes Wohngebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 1326/4, Gemarkung Burgkunstadt (Am Bauershof 12a) (2017-0010)

03 Bauantrag auf Errichtung einer Dachgaube am best. Wohnhaus auf dem Grundstück Flst.Nr. 57/2 der Gemarkung Weidnitz (Rügersleite 3) (2017-0005)

04 Bauantrag auf Errichtung einer offenen Mittelgarage und eines darüber liegenden Wohngeschosses auf ein bestehendes Therapiezentrum auf den Grundstücken Flst.Nrn. 1864 und 1886 der Gemarkung Burgkunstadt (Lichtenfelser Str. 52) (2017-0009)

05 Bauantrag auf Anbringung und Aufstellung von je einer unbeleuchteten Werbeanlage auf den Grundstücken Flst.Nrn. 514 und 514/22 der Gemarkung Burgkunstadt (Am Bahnhof 3) (2016-0030)

06 Bauantrag auf Errichtung einer beleuchteten Plakatanschlagtafel auf dem Grundstück Fl.Nr. 14, Gemarkung Neuses a. Main (Coburger Str. 2) (2017-0011)

07 Bauantrag auf Errichtung einer freistehenden unbeleuchteten Plakatanschlagtafel auf dem Grundstück Flst.Nr. 27/3 der Gemarkung Weidnitz (Bamberger Str. 18) (2017-0004)

08 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.02.2017

Stadtrat

Gremium: Stadtrat

Sitzungstag: Dienstag, 07. März 2017

Sitzungsbeginn: 19:00 Uhr

Ort, Raum: Sitzungssaal des Rathauses

Öffentliche Tagesordnung<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>

01 Bekanntgaben

02 Vorstellung und Beschluss des Standortgutachtens "Erweiterung Seewiese"

Beschluss

Der Stadtrat billigt das Untersuchungsergebnis des Standortgutachtens „Erweiterung Seewiese“ vom 07.02.2017 und beschließt dessen Handlungsempfehlungen in Ergänzung des ISEK aus dem Jahr 2015 zur Umsetzung.

  • Mit 4 Gegenstimmen beschlossen (ThMü, AlHa, VrFl, EdBe)


http://www.obermain.de/lokal/altenkunstadt-burgkunstadt-weismain/art2415,518711

03 Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Grundstück Flst.Nr. 1529/7 der Gemarkung Burgkunstadt (Auwiese 6)

Sachverhalt

Das bestehende Gebäude Auwiese 6 soll abgebrochen werden, um hierfür einen Neubau für den Netto-Lebensmittelmarkt, welcher bisher im Gewerbegebiet In der Au ansässig ist, zu errichten. Dafür ist es erforderlich einen Bebauungsplan „Sondergebiet großflächiger Lebensmittelhandel“ aufzustellen. Der Investor hat mitgeteilt, dass die Kosten hierfür von ihm übernommen werden. H. Ullrich vom Büro Planundwerk hat zu dem Vorhaben wie folgt Stellung genommen: „Das Vorhaben der Aufstellung eines Bebauungsplans folgt den Zielen des ISEK. An diesem Standort kann ein Verbrauchermarkt entstehen, der für die Wohnbevölkerung in der unteren und oberen Stadt fußläufig gut erreichbar ist ohne die B289 überqueren zu müssen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, für das Grundstück Flst.Nr. 1529/7 der Gemarkung Burgkunstadt (Auwiese 6) einen Bebauungsplan „Sondergebiet großflächiger Lebensmittelhandel“ aufzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (beschleunigtes Verfahren) durchzuführen. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen. Der Antragsteller hat selbst einen Planer für die Aufstellung des erforderlichen Bebauungsplanes zu beauftragen. Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes sind dem Antragsteller mittels eines entsprechenden Kostenübernahmevertrages aufzuerlegen.

  • Einstimmig beschlossen

04 Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Anlagen für das Jahr 2017

Sachverhalt

14.664.290 EUR Verwaltungshaushalt 2017 (Verwaltungskosten)

5.376.530 EUR Vermögenshaushalt 2017 (Investitonen)

1.935.585 EUR Kreditbedarf 2017

512.390 EUR Rechnerischer Überschuss 2016



ThMü: Haushaltsrede

Die Fraktion des Bürgervereins freut sich, dass in dieser Sitzung der Haushalt beschlossen werden soll. Wir sind zwar leider einen Monat später dran als letztes Jahr, und mußten im Landkreis Ebensfeld den Vortritt lassen (diese konnten ihren Haushalt bereits Ende Januar beschliessen), aber wir sind immer noch an führender Stelle im Landkreis.)

Nachdem die Detailfragen leider in nichtöffentlicher Sitzung besprochen wurden, 95% hätten auch öffentlich behandelt werden können, stellt sich heute die Frage, wie sind die Zahlen politisch zu bewerten?

Zunächst erscheinen die Ergebnisse von 2016 sehr positiv: Die Schulden konnten um 845.000 Euro verringert werden.

Wenn man allerdings genauer hinschaut, merkt man, woran das lag: Wir hatten uns für 2016 sehr viele Projekte vorgenommen und nicht alle ausgeführt. Somit ergeben sich insgesamt Investitionen von ca. 3,9 Mio Euro, die ins Haushaltsjahr 2017 verschoben wurden.

Somit sind abzüglich der zu erwartenden Einnahmen 1,6 Mio € Schulden nur auf das neue Jahr verschoben worden.

Weiterhin steht nun ein Kreditbedarf in Höhe von jeweils 1,9 Millionen Euro für die Jahre 2017 und 18 an. Für 2019 sind 1,5 Millionen vorgesehen, was natürlich auch zu steigenden Zinsen und Tilgung führt.(Schuldendienst)

Schauen wir uns die einzelnen Abschnitte genauer an:

Im Verwaltungshaushalt wurde einer der Vorschläge des Bürgervereins zu Einsparungen umgesetzt und die Kosten für Bücher und Zeitschriften (Fachliteratur) um ca. 20% gesenkt - das ist erfreulich! Allerdings mußten wir auch feststellen, dass die Gesamtkosten für die “Allgemeine Verwaltung” um mehr als 100.000 € gestiegen sind.

Unverantwortlich erscheinen uns bei den Investitionen die 500.000 € für die geplante Neugestaltung der Bahnhofstraße, was sich hauptsächlich auf die Verlegung der Bushaltestelle und die Erneuerung der Gehsteige bezieht. Dieses Geld kann an anderer Stelle - z.B. bei der Neugestaltung des Bahnhof-Umfeldes wesentlich sinnvoller ausgegeben werden.

Zur allgemeinen Bewertung möchte ich folgendes feststellen:

Die großen Investitionen für Burgkunstadt stehen erst ab 2018 (Verpflichtungserklärungen) an - wie z.B. das Hochwasserschutzkonzept in Höhe von mindestens 10 Millionen Euro. Auch für die Neugestaltung des Schulberges werden hohe Investitionen in den nächsten Jahren notwendig sein. Dafür sind bisher nur die Kosten für den Ideenwettbewerb im Haushaltsplan enthalten. Auch für das mögliche Neubaugebiet Lerchenbühl BA III sind bis jetzt nur Planungskosten berücksichtigt.

Wenn man dann noch an notwendigen Kanalsanierungen in den nächsten 20 Jahren ( ca. 10 Mill. ) und die Planungen für Mainroth (Bahnübergang und Umgehungsstraße) sowie die Straße nach Weides denkt, dann fragt man sich schon: wie soll das alles finanziert werden? Frau Bürgermeisterin Friess sprach in Ihrer Jahresschlussansprache davon, dass im Haushalt 2017 nur noch unbedingt nötige Maßnahmen möglich wären. Kann man das wirklich von allen Punkten behaupten? Da der Gesamtplan für die Jahre 2018 - 2020 noch nicht vorliegt, ist es fast unmöglich, die Haushaltsrisiken der nächsten Jahre richtig einzuschätzen und zu beurteilen. .

Für die Öffentlichkeit müssen aber die Gründe nachvollziehbar sein, warum einzelne Investitionen getätigt werden und andere nicht. Denn im Haushalt werden Prioritäten für die Gestaltung und die Entwicklung unserer Stadt gesetzt. Solange in Burgkunstadt keine Ziele transparent für die Öffentlichkeit diskutiert und festgelegt werden, sind alle Investitionen beliebig.

Fazit : Für die kommenden Investitionen ist im Finanzplan keinerlei Vorsorge ersichtlich. Aus diesem Grund kann der BV dem Haushalt in dieser Form nicht zustimmen!


EdBe: Frau Bürgermeisterin, können Sie bitte den Haushalt wieder ins Internet stellen - wie letztes Jahr?

ChFr: Wenn er genehmigt ist.

EdBe: Der Bürgerverein regt an, für die nächsten Jahre eine Möglichkeit zu schaffen, wie die Bürger Vorschläge für Investitionen einbringen können, die sie für wichtig und sinnvoll halten. Denn es das Geld aller Bürger, das ausgegeben wird und Stadt aller Bürger, die gestaltet wird. Die Entscheidungen müssen natürlich bei den bisherigen Entscheidungsträgern bleiben - die Bürger sollen die Möglichkeit haben Ideen zur Gestaltung einzubringen.

Beschluss

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt folgende Haushaltssatzung: § 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 14.664.290 EUR und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.376.530 EUR ab. § 2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 1.935.585 EUR festgesetzt.

  • Mit 4 Gegenstimmen beschlossen (ThMü, AlHa, VrFl, EdBe)

05 Stellenplan 2017

Sachverhalt

Der Stellenplan wird als Anlage zum Haushaltsplan beschlossen. Zudem ist im Beamtenbereich eine Stellenanhebung aufgrund der Ausschreibung eines stellv. Stadtkämmerers erfolgt. Noch nicht berücksichtigt sind evtl. Höhergruppierungen aufgrund der neuen Entgeltordnung.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Stellenplan 2017 gemäß dem als Anlage beigefügten Entwurf.

  • Einstimmig beschlossen

06 Errichtung eines Lehrschwimmbeckens; Antrag der Freien Wähler auf Fassung eines Grundsatzbeschluss zum Baues eines Lehrschwimmbeckens

07 Aufhebung Hebesatzsatzung

Sachverhalt

Für das Haushaltsjahr 2011 hat der Stadtrat eine Hebesatzsatzung beschlossen. Die Hebesätze für Grundsteuer A und B, sowie für die Gewerbesteuer werden allerdings grundsätzlich jährlich in der Haushaltssatzung festgesetzt. Eine Hebesatzsatzung ist somit entbehrlich.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Hebesatzsatzung vom 08.09.2010 aufzuheben.

  • Einstimmig beschlossen

08 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades der Stadt Burgkunstadt

09 Bestellung stellvertretende Kassenverwalterin

Beschluss

Der Stadtrat beschließt Frau Stephanie Dück zum 01.04.2017 gemäß Art. 100 Abs. 2 GO ebenfalls zur stellvertretenden Kassenverwalterin zu bestellen.

  • Einstimmig beschlossen

10 Feststellung der Jahresrechnung 2015 gemäß Art. 102 Gemeindeordnung (GO)

11 Entlastung der Jahresrechnung 2015 gemäß Art. 102 Gemeindeordnung (GO)

12 Rechenschaftsbericht gemäß § 81 Abs. 4 KommHV zur Jahresrechnung 2016

13 Billigung der vorbereitenden Untersuchungen (VU) Altstadt und Bahnhofstraße

14 Errichtung einer Baumurnenanlage auf dem Friedhof Mainroth

15 Auftragsvergabe für den gemeinsamen IT Server der Stadt Burgkunstadt und der Gemeinde Altenkunstadt

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, den Auftrag für den gemeinsamen IT- Server mit der Gemeinde Altenkunstadt an die Firma IKS Informations- und Kommunikationssysteme GmbH Bamberg zum Angebotspreis von 71.041,78 Euro zu vergeben.

  • Einstimmig beschlossen

Sachverhalt

Die Planungsgemeinschaft Freiraumpioniere/IGS Ingenieure unterbreite ein Angebot über die Fachplanung Tragwerk nach § 49 HOAI mit der Bauüberwachung: Verschiedene Stützwandausführungen, Rampenausführung mit bewehrter Erde im Bereich vom Burgweg. Leistungshasen 3-6. Leistungsphasen 1 und 2 entfallen. Leistungsphase 7 nicht berücksichtigt. Leistungsphase 8 Objektüberwachung beinhaltet. Gesamtkosten ca. 55.000,00 €/brutto.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, das Angebot der Planungsgemeinschaft Freiraumpioniere/IGS Ingenieure über die Ergänzung des Planvertrages über die Leistung der Tragwerksplanung zu vergeben. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Regierung von Oberfranken.

  • Einstimmig beschlossen

17 Hochwasserschutzkonzept; Vergabe der Baugrunduntersuchung

18 Auftragsvergabe Ausbau Ortsstraße Leite

19 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO

20 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.02.2017

21 Anfragen

Publikationen

Lokalpresse

Fußnoten

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