Verbraucherschlichtungsstelle: Unterschied zwischen den Versionen

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Verbraucherschlichtungsstelle ist eine Einrichtung, die
 
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1. Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung zivilrechtlicher Streitigkeiten durchführt, an denen [[Verbraucher]] ({{BGB 13}}) oder [[Unternehmer]] ({{BGB 14}}) als Antragsteller oder Antragsgegner beteiligt sind, und
  
 
2. nach diesem Gesetz oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften als Verbraucherschlichtungsstelle anerkannt, beauftragt oder eingerichtet worden ist. ({{VSBG 2}} Abs. 1)<noinclude>
 
2. nach diesem Gesetz oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften als Verbraucherschlichtungsstelle anerkannt, beauftragt oder eingerichtet worden ist. ({{VSBG 2}} Abs. 1)<noinclude>

Version vom 26. Januar 2017, 10:14 Uhr

Verbraucherschlichtungsstelle ist eine Einrichtung, die

1. Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung zivilrechtlicher Streitigkeiten durchführt, an denen Verbraucher (BGB § 13) oder Unternehmer (BGB § 14) als Antragsteller oder Antragsgegner beteiligt sind, und

2. nach diesem Gesetz oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften als Verbraucherschlichtungsstelle anerkannt, beauftragt oder eingerichtet worden ist. (VSBG § 2 Abs. 1)

Normen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen

Siehe auch