Verfolgung: Unterschied zwischen den Versionen

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"Es gibt keine allgemein gültige Definition des Begriffs „Verfolgung“; verschiedene  Bemühungen  um  eine  Definition  des  Begriffs  „Verfolgung“
 
"Es gibt keine allgemein gültige Definition des Begriffs „Verfolgung“; verschiedene  Bemühungen  um  eine  Definition  des  Begriffs  „Verfolgung“
waren wenig erfolgreich. Aus Artikel 33 des Abkommens von 1951 lässt sich jedenfalls  ableiten,  dass  eine  Bedrohung  des  Lebens  oder  der  Freiheit  eines Menschen  wegen  seiner  Rasse,  Religion, Nationalität, wegen  seiner politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe stets eine Verfolgung darstellt. Aus denselben Gründen würden auch andere schwerwiegende Verstöße gegen die Menschenrechte eine Verfolgung darstellen."<ref>{{UNHCR-Handbuch}}, Ziffer 51.</ref><noinclude>
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waren wenig erfolgreich. Aus Artikel 33 des Abkommens von 1951 lässt sich jedenfalls  ableiten,  dass  eine  Bedrohung  des  Lebens  oder  der  Freiheit  eines Menschen  wegen  seiner   
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stets eine Verfolgung darstellt. Aus denselben Gründen würden auch andere schwerwiegende Verstöße gegen die Menschenrechte eine Verfolgung darstellen."<ref>{{UNHCR-Handbuch}}, Ziffer 51, Aufzählungszeichen durch die Redaktion des Kommunalwikis</ref><noinclude>
  
 
==Publikationen==
 
==Publikationen==

Aktuelle Version vom 21. Januar 2017, 22:50 Uhr

"Es gibt keine allgemein gültige Definition des Begriffs „Verfolgung“; verschiedene Bemühungen um eine Definition des Begriffs „Verfolgung“ waren wenig erfolgreich. Aus Artikel 33 des Abkommens von 1951 lässt sich jedenfalls ableiten, dass eine Bedrohung des Lebens oder der Freiheit eines Menschen wegen seiner

  • Rasse,
  • Religion,
  • Nationalität,
  • wegen seiner politischen Überzeugung oder
  • Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe

stets eine Verfolgung darstellt. Aus denselben Gründen würden auch andere schwerwiegende Verstöße gegen die Menschenrechte eine Verfolgung darstellen."<ref>HANDBUCH ÜBER VERFAHREN. UND KRITERIEN ZUR FESTSTELLUNG. DER FLÜCHTLINGSEIGENSCHAFT gemäß dem Abkommen von 1951 und dem Protokoll von 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, Ziffer 51, Aufzählungszeichen durch die Redaktion des Kommunalwikis</ref>

Publikationen

Siehe auch

Fußnoten

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