Stadtratssitzung-2016-10-11-TOP-02-Verrohrungen Theisau: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Gewässer dritter Ordnung]] im [[Steingraben]] und Verrohrungen in den Bereichen [[Rötenberg]], [[Gründlein]]  und [[Gründleinsweg]];  dienen dazu, bei Regenereignissen das Oberflächenwasser von den jeweiligen Hängen zu fassen und abzuleiten. Keine Anlagen der öffentlichen Entwässerungsanlage, sondern um Gewässer dritter Ordnung.
  
 
====Diskussion====
 
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Aktuelle Version vom 26. Oktober 2016, 18:41 Uhr

Projekt Projekt::Gesplittete Abwassergebühr
Stichwort Stichwort::Kanalisation
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2016-10-11
Antragsteller Antragsteller::Stadtverwaltung Burgkunstadt
Beschlussdatum Beschlussdatum::2016/10/11
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::dto.
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> [[Beschluss::Der Stadtrat beschließt, dass diese Verrohrungen als Gewässer dritter Ordnung eingestuft und

geführt werden.]]

Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::Einstimmig
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Ja
Vergabe Vergabe::

Sachverhalt

Gewässer dritter Ordnung im Steingraben und Verrohrungen in den Bereichen Rötenberg, Gründlein und Gründleinsweg; dienen dazu, bei Regenereignissen das Oberflächenwasser von den jeweiligen Hängen zu fassen und abzuleiten. Keine Anlagen der öffentlichen Entwässerungsanlage, sondern um Gewässer dritter Ordnung.

Diskussion