Stadtratssitzung-2016-09-13: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 201: Zeile 201:
 
• Einstimmig beschlossen
 
• Einstimmig beschlossen
  
===TOP Zusätzliche Aufstellung eines Ballfangzaunes am geplanten [[Spielplatz]] in Mainklein===
+
===TOP Zusätzliche Aufstellung eines Ballfangzaunes am geplanten [[Spielplatz Mainklein|Spielplatz in Mainklein]]===
  
 
====Sachverhalt:====
 
====Sachverhalt:====

Version vom 15. September 2016, 11:09 Uhr

Stadtrat

Dienstag, 13.09.2016, 19:30 Uhr, Sitzungssaal des Rathauses

Entschuldigt fehlen: SaHe, VrFl, FrRa, BeVo

Öffentliche Tagesordnung<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>

Antrag zur TO

AlHa: Verlegung TOP 14 in die öffentliche Sitzung

Beschluss

• Abgelehnt mit 3 Gegenstimmen (ThMü, AlHa, EdBe)

01 Bekanntgaben

Der Freistaat Bayern fördert über die RZWAS Kommunen, die als Härtefall extreme Kosten hatten im Bereich Wasser und Abwasser. Burgkunstadt fällt nicht in den Förderrahmen.

02 Vorstellung der Planung und Kostenberechnung für den Ausbau des Kirchplatzes in Mainroth

Sachverhalt:

Herr Kl. vom Büro HTS, Kronach stellt Plan und Kostenberechnung für die Neugestaltung des Kirchplatzes in vor, Kosten gesamt ca. 183.000 €

Diskussion

GüKn: Von Seiten der Flurbereinigung gibt es keine Einwendungen gegen den Plan. Bürgerbeteiligung wegen Dorferneuerung ist notwendig

Pü: Mitte Oktober ist ein Bürgerinformationsgespräch geplant

HPMa: Förderung?

SvDi: 60 % auf die Gesamtmaßnahme vom Amt für ländl. Entwicklung, der Rest wird umgelegt, gemäß Straßenausbaubeitragssatzung

Die Pläne sind beim Amt für ländliche Entwicklung bis 30.9.16 einzureichen. Wenn die Förderung zugesagt wird, muss innerhalb eines Jahres gebaut werden.

ThMü: Sind alle Möglichkeiten für die Sanierung des alten Brauhauses offen?

Kl: Die Planungen wurden mit den Architekten des Brauhauses abgesprochen.

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Planungsstand bzgl. des Ausbaus des Kirchplatzes in Mainroth und billigt die Planungen.

• Einstimmig beschlossen

TOP 03 Abwasserwirtschaft Kunstadt GmbH (AWK); Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2015

Sachverhalt:

Steuerberater Robert Gack, Lichtenfels, hat den Jahresabschluss 2015 mit einer Bilanzsumme von 277.632,05 EUR geprüft. Es ergab keine Einwände, Lagebericht ergab zutreffende Vorstellung von der Lage der Gesellschaft, erkennbare Risiken nicht vorhanden. Jahresüberschuss 2015 : 2.201,51 EUR, wird mit Gewinnvortrag aus 2014 in Höhe von 15.206,27 EUR auf neue Rechnung vorgetragen.

Diskussion

ThMü: Lagebericht einsehbar?

HeEb: Bei mir

ThMü: Wie lange prüft Herr Gack? Ist mal ein Wechsel anzudenken?

HeEb: Ein Wirtschaftsprüfer ist ähnlich einem Notar und damit in der Pflicht

Beschluss

Der von Herrn WP/StB Robert Gack geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss per 31.12.2015 mit einer Bilanzsumme von 277.632,05 EUR wird hiermit festgestellt.

Der Gewinnvortrag aus 2014 in Höhe von 15.206,27 EUR sowie der Jahresüberschuss 2015 mit 2.201,51 EUR werden mit einem Betrag von 17.407,78 EUR auf neue Rechnung vorgetragen.

Dem Geschäftsführer, Herrn Dipl. Ing. Marcel Brechenmacher wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.

Zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 wird Herr Robert Gack, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Robert-Koch-Straße 2, 96215 Lichtenfels, gewählt.

• Einstimmig beschlossen

TOP 04 Neuregelung der Umsatzbesteuerung - § 2b UStG

Sachverhalt:

Ab 01.01.2017 besteht auch für die Stadt Umsatzsteuerpflicht für gewerbliche Betriebe, sofern diese nicht rein hoheitliche Aufgaben erfüllen. So z.B.

Die Vermietung des City Mobiles, das Schustermuseum, Konzessionsabgaben, Familienbücher usw. werden nach der neuen Regelung umsatzsteuerpflichtig.

Gebühren nach Kostengesetz zur Überprüfung der Ehefähigkeit - Nach alter und neuer Rechtslage nicht umsatzsteuerpflichtig

Verkauf eines Familienbuchs - Alte Rechtslage nicht umsatzsteuerpflichtig, nach neuer Rechtslage umsatzsteuerpflichtig mit 7%

Es kann beantragt werden, die alte Rechtslage bis Ende 2020 fortzuführen

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, dass für die Zeit vom 01.01.2017 – 31.12.2020 die Übergangsregelung beim Finanzamt Lichtenfels beantragt wird und somit die alte Rechtslage nach § 2 Abs. 3 UStG bis Ende 2020 fortgeführt wird.

• Einstimmig beschlossen

TOP 05 Modernisierung des Aufzuges im Rathaus

Stichworte

Barrierefreiheit

Sachverhalt:

Alternativen zur Aufzugsanierung:

Alternative 1: Verbreiterung des bestehenden Aufzuges

Kosten inklusive Demontage und Entsorgung der Altanlage und des Altöls sowie Stilllegung der Erdbohrung ca. 46.000 € netto zuzügl. Kosten für notwendigen baulichen Veränderungen ca. 120.000 €.

Alternative 2: Bau eines Außenaufzuges an der Westseite des Rathauses könnte ein Außenaufzug, vorwiegend verglast, errichtet werden. Glasaufzug mit Glastüren, verglaster Kabine und verglastem Stahlschachgerüst an die Fassade: Kosten ca.115.000 € netto, zugügl. bauliche Veränderungen. Stilllegung des bestehenden Aufzugs.ca. 5.000 € netto

Diskussion

We: Der Innenaufzug wird vom Denkmalschutz akzeptiert, der Außenaufzug nicht

SvDi: Herr S. von Firma Schmidt & Söhne sagte, der alte Aufzug wird uns auf Dauer „keine Freude machen“

ThMü: Was ist mit dem Beschluss vom 09.0816 zu Reparatur

SvDi: Der wurde wegen der Alternativen nicht in Auftrag gegeben.

EdBe: Ist der alte Aufzug noch zu betreiben?

SvDi: Läuft, bis er stehen bleibt, evtl. eine Zeit ohne Aufzug

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat möge entscheiden, ob der bestehende Aufzug repariert wird, oder eine der Alternativen zum Einbau eines neuen Aufzuges realisiert werden soll.

Beschluss

Als nächstes soll ein Planer beauftragt werden, um exakte Kosten zu ermitteln, um sie dann in den Haushalt stellen zu können

• Einstimmig beschlossen

TOP 06 Beschluss der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Bahnhofstraße"

Sachverhalt:

Vor Beschluss der Sanierungssatzung wurden Vorbereitende Untersuchungen durch das Planungsbüro plan&werk, Bamberg durchgeführt. Untersuchungen wurden zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Satzung der Stadt Burgkunstadt über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Bahnhofstraße“ in der Fassung vom 13.09.2016.

• Einstimmig beschlossen

TOP 07 Beschluss der Aufhebungssatzung des Sanierungsgebietes "Altstadt Burgkunstadt" vom 15.10.2004

Sachverhalt:

Die alte Satzung ist aufzuheben, bevor eine neue beschlossen werden kann.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt gem. § 162 Abs. 1 Nr. 3 BauGB i. V. m. § 162 Abs. 2 Satz 1 BauGB die Aufhebungssatzung des Sanierungsgebietes „Altstadt Burgkunstadt“ vom 15.10.2004 in der Fassung vom 13.09.2016.

• Einstimmig beschlossen

TOP 08 Beschluss der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Altstadt"

Sachverhalt:

Vor Beschluss der Sanierungssatzung wurden Vorbereitende Untersuchungen durch das Planungsbüro plan&werk, Bamberg durchgeführt. Untersuchungen wurden zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Satzung der Stadt Burgkunstadt über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Altstadt“ in der Fassung vom 13.09.2016.

• Beschlossen mit 1 Gegenstimme (ThMü)

TOP 09 Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Burgkunstadt; Umsetzung des Gesetzes zur Bekämpfung ausbeuterischer Kinderarbeit bei der Grabsteinherstellung

Sachverhalt:

Fraktion des Bürgervereins beantragt die Änderung des Anhanges II zu § 34 der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Burgkunstadt. Auf der Grundlage: Beschluss des Bayerischen Landtages zur Änderung des Bestattungsgesetzes bzgl. des Verbotes von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit

Diskussion

ThMü: Stellt den Antrag vor:

Die Stadt Burgkunstadt ist zuständig für die kommunalen Friedhöfe und kann in ihrer Friedhofssatzung u.a. Grabmale verbieten, die nicht nachweislich ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt worden sind. Der Bayerische Landtag hat hierzu das Bestattungsgesetz geändert (Art 9aBest G Landtagsdrucksache 17/12651) und den Erlass von gemeindlichen Friedhofssatzungen mit einem Verwendungsverbot für Grabmale aus ausbeuterischer Kinderarbeit ermöglicht. Dies gilt nur für ab September 2016 neu bestellte Steine. 40 % der Grabsteine auf Deutschlands Friedhöfen werden mit Hilfe von Kinderarbeit hergestellt. Produkte, die mit unverantwortlicher, menschenverachtender Ausbeutung von Kindern hergestellt werden, müssen überall boykottiert werden. Der Kampf gegen Kinderarbeit weltweit ist eine wichtige Aufgabe, die auch vom den Kommunen konsequent unterstützt werden muss.

Beschluss

Der Stadtrat beschliesst, die nun auf Grundlage der Änderung des Bestattungsgesetzes mögliche Regelung zum Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit in die Friedhofs- und Bestattungssatzung aufzunehmen. Falls der Bayerische Gemeindetag bis Ende des Jahres einen Formulierungsvorschlag anbietet, soll dieser in die Satzung übernommen werden. Andernfalls wird eine entsprechende Regelung in Abstimmung mit der Rechtsaufsichtsbehörde abgestimmt.

• Einstimmig beschlossen

TOP Zusätzliche Aufstellung eines Ballfangzaunes am geplanten Spielplatz in Mainklein

Sachverhalt:

Auf Grund der räumlichen Nähe von Bolzplatz und Spielplatz besteht die Gefahr dass Kinder, auf dem Kinderspielplatz durch Fußbälle getroffen werden können. Deshalb wird vom Sicherheitsingenieur Timm Vogler ein Ballfangzaun als trennende Schutzeinrichtung zwischen dem Bolzplatz und dem geplanten Kinderspielplatzbereich empfohlen.Kosten ca. 1.800,-- Euro (Netz und Aufstellung)

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, am Spielplatz Mainklein zusätzlich noch einen Ballfangzaun zwischen dem Bolz- und Spielplatz aufzustellen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 1.800,-- Euro.

• Einstimmig beschlossen

TOP 11 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO

Der Stadtrat befasste sich mit Finanzangelegenheiten.

Der Stadtrat beschliesst das Grundstück für einen neuen Spielplatz in Weidnitz nicht zu erwerben. Der bestehende AWO-Spielplatz in Weidnitz soll ertüchtigt werden.

TOP 12

Beschluss:

Der Stadtrat genehmigt die Sitzungsniederschrift vom 09.08.2016.

Publikationen

Fußnoten

<references/>