Mitgliederversammlung: Unterschied zwischen den Versionen

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==Normen==
 
==Normen==
 
*[http://dejure.org/gesetze/BGB/32.html § 32 BGB]
 
*[http://dejure.org/gesetze/BGB/32.html § 32 BGB]
*[[§ 9 der Satzung des Bürgervereins Burgkunstadt e.V.|Satzung_des_Bürgervereins_Burgkunstadt_e.V.#.C2.A7_9_Mitgliederversammlung]]
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*[[Satzung_des_Bürgervereins_Burgkunstadt_e.V.#.C2.A7_9_Mitgliederversammlung|§ 9 der Satzung des Bürgervereins Burgkunstadt e.V.]]
  
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
 
*[[Protokoll der Mitgliederversammlung vom 19.07.2013]]
 
*[[Protokoll der Mitgliederversammlung vom 19.07.2013]]

Version vom 19. Juli 2013, 14:59 Uhr

Die Angelegenheiten des Vereins werden, soweit sie nicht von dem Vorstand oder einem anderen Vereinsorgan zu besorgen sind, durch Beschlussfassung in einer Versammlung der Mitglieder geordnet. Zur Gültigkeit des Beschlusses ist erforderlich, dass der Gegenstand bei der Berufung bezeichnet wird. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. (§ 32 Abs. 1 BGB)

Auch ohne Versammlung der Mitglieder ist ein Beschluss gültig, wenn alle Mitglieder ihre Zustimmung zu dem Beschluss schriftlich erklären. (§ 32 Abs. 2 BGB)

Normen

Siehe auch