Verwaltungsakt: Unterschied zwischen den Versionen

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==Einzelfälle==
 
==Einzelfälle==
*Einschulungsbescheid, siehe http://www.gs-nb.de/index.php/eltern-abc1
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*[[Einschulungsbescheid]], siehe http://www.gs-nb.de/index.php/eltern-abc1

Version vom 19. Juli 2013, 13:20 Uhr

Verwaltungsakt ist

  1. ) jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme,
  2. ) die eine Behörde
  3. ) zur Regelung eines Einzelfalls
  4. ) auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und
  5. ) die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist. (Art. 35 Satz 1 BayVwVfG)

Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich

  • an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder
  • die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft. (Art. 35 Satz 2 BayVwVfG)

Normen

Einzelfälle