Anlagen zum Haushaltsplan: Unterschied zwischen den Versionen

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Dem Haushaltsplan sind nach {{KommHV-Kameralistik 2}} Abs. 2 folgende Anlagen beizufügen:
  
=====[[Vorbericht]]=====
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1. der [[Vorbericht]],
  
=====Übersicht über die aus [[Verpflichtungsermächtigung]]en in den einzelnen Jahren voraussichtlich fällig werdenden Ausgaben; werden Ausgaben in den Jahren fällig, auf die sich der [[Finanzplan]] noch nicht erstreckt, so ist die voraussichtliche Deckung des Ausgabenbedarfs dieser Jahre besonders darzustellen=====
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2. eine Übersicht über die aus [[Verpflichtungsermächtigung]]en in den einzelnen Jahren voraussichtlich fällig werdenden Ausgaben; werden Ausgaben in den Jahren fällig, auf die sich der [[Finanzplan]] noch nicht erstreckt, so ist die voraussichtliche Deckung des Ausgabenbedarfs dieser Jahre besonders darzustellen,
  
=====Übersicht über den voraussichtlichen Stand der [[Schulden]] (ohne [[Kassenkredit]]e) und der Rücklagen zu Beginn des Haushaltsjahres=====
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3. eine Übersicht über den voraussichtlichen Stand der [[Schulden]] (ohne [[Kassenkredit]]e) und der [[Rücklage]]n zu Beginn des Haushaltsjahres,
  
=====Wirtschaftspläne und neueste Jahresabschlüsse der Sondervermögen, für die Sonderrechnungen geführt werden; das gleiche gilt für die Unternehmen mit einer über 50 v.H. liegenden eigenen Beteiligung; an die Stelle der Jahresabschlüsse und Wirtschaftspläne kann eine kurzgefaßte Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der Betriebe treten=====
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4. die Wirtschaftspläne und neuesten Jahresabschlüsse der Sondervermögen, für die Sonderrechnungen geführt werden; das gleiche gilt für die Unternehmen mit einer über 50 v.H. liegenden eigenen Beteiligung; an die Stelle der Jahresabschlüsse und Wirtschaftspläne kann eine kurzgefaßte Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der Betriebe treten,
  
=====[[Finanzplan]] mit dem ihm zugrundeliegenden [[Investitionsprogramm]]=====
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5. der [[Finanzplan]] mit dem ihm zugrundeliegenden [[Investitionsprogramm]],
  
=====Übersicht über die [[Budget]]s mit einer Benennung der den einzelnen Budgets zugeordneten Abschnitte und Unterabschnitte=====
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6. eine Übersicht über die [[Budget]]s mit einer Benennung der den einzelnen Budgets zugeordneten [[Abschnitt]]e und [[Unterabschnitt]]e.<noinclude>
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==Übersicht über die aus [[Verpflichtungsermächtigung]]en in den einzelnen Jahren voraussichtlich fällig werdenden Ausgaben; werden Ausgaben in den Jahren fällig, auf die sich der [[Finanzplan]] noch nicht erstreckt, so ist die voraussichtliche Deckung des Ausgabenbedarfs dieser Jahre besonders darzustellen==
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==Übersicht über den voraussichtlichen Stand der [[Schulden]] (ohne [[Kassenkredit]]e) und der Rücklagen zu Beginn des Haushaltsjahres==
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==Wirtschaftspläne und neueste Jahresabschlüsse der Sondervermögen, für die Sonderrechnungen geführt werden; das gleiche gilt für die Unternehmen mit einer über 50 v.H. liegenden eigenen Beteiligung; an die Stelle der Jahresabschlüsse und Wirtschaftspläne kann eine kurzgefaßte Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der Betriebe treten==
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==[[Finanzplan]] mit dem ihm zugrundeliegenden [[Investitionsprogramm]]==
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==Übersicht über die [[Budget]]s mit einer Benennung der den einzelnen Budgets zugeordneten Abschnitte und Unterabschnitte==
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[[Kategorie:Haushalt]]</noinclude>

Aktuelle Version vom 23. Juni 2016, 21:03 Uhr

Dem Haushaltsplan sind nach KommHV-Kameralistik § 2 Abs. 2 folgende Anlagen beizufügen:

1. der Vorbericht,

2. eine Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen in den einzelnen Jahren voraussichtlich fällig werdenden Ausgaben; werden Ausgaben in den Jahren fällig, auf die sich der Finanzplan noch nicht erstreckt, so ist die voraussichtliche Deckung des Ausgabenbedarfs dieser Jahre besonders darzustellen,

3. eine Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden (ohne Kassenkredite) und der Rücklagen zu Beginn des Haushaltsjahres,

4. die Wirtschaftspläne und neuesten Jahresabschlüsse der Sondervermögen, für die Sonderrechnungen geführt werden; das gleiche gilt für die Unternehmen mit einer über 50 v.H. liegenden eigenen Beteiligung; an die Stelle der Jahresabschlüsse und Wirtschaftspläne kann eine kurzgefaßte Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der Betriebe treten,

5. der Finanzplan mit dem ihm zugrundeliegenden Investitionsprogramm,

6. eine Übersicht über die Budgets mit einer Benennung der den einzelnen Budgets zugeordneten Abschnitte und Unterabschnitte.

Vorbericht

Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen in den einzelnen Jahren voraussichtlich fällig werdenden Ausgaben; werden Ausgaben in den Jahren fällig, auf die sich der Finanzplan noch nicht erstreckt, so ist die voraussichtliche Deckung des Ausgabenbedarfs dieser Jahre besonders darzustellen

Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden (ohne Kassenkredite) und der Rücklagen zu Beginn des Haushaltsjahres

Wirtschaftspläne und neueste Jahresabschlüsse der Sondervermögen, für die Sonderrechnungen geführt werden; das gleiche gilt für die Unternehmen mit einer über 50 v.H. liegenden eigenen Beteiligung; an die Stelle der Jahresabschlüsse und Wirtschaftspläne kann eine kurzgefaßte Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der Betriebe treten

Finanzplan mit dem ihm zugrundeliegenden Investitionsprogramm

Übersicht über die Budgets mit einer Benennung der den einzelnen Budgets zugeordneten Abschnitte und Unterabschnitte