Investitionsaufwand: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Der Aufwand der Gemeinden zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung ihrer öffentlichen Einrichtungen heisst…“)
 
 
(2 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Der Aufwand der Gemeinden zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung ihrer öffentlichen Einrichtungen heisst Investitionsaufwand ({{KAG 5}} Abs. 1 Satz 1 ).<noinclude>
+
Der Aufwand der Gemeinden für die [[Herstellung]], [[Anschaffung]], [[Verbesserung]] oder [[Erneuerung]] ihrer [[öffentliche Einrichtung|öffentlichen Einrichtung]]en heisst [[Investitionsaufwand]] ({{KAG 5}} Abs. 1 Satz 1 ).<noinclude>
  
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==

Aktuelle Version vom 20. Juni 2016, 22:33 Uhr

Der Aufwand der Gemeinden für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung ihrer öffentlichen Einrichtungen heisst Investitionsaufwand (KAG Art. 5 Abs. 1 Satz 1 ).

Siehe auch