Gemeindestraße: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „ ==Normen== ==={{BayStrWG}}=== '''Abschnitt 1 Gemeindestraßen''' * {{BayStrWG 46}}“)
 
Zeile 1: Zeile 1:
 +
Gemeindestraßen sind:
 +
 +
1. [[Gemeindeverbindungsstraße]]n; das sind Straßen, die den nachbarlichen Verkehr der Gemeinden oder der Gemeindeteile untereinander oder deren Verbindung mit anderen Verkehrswegen vermitteln.
 +
 +
2. [[Ortsstraße]]n; das sind Straßen, die dem Verkehr innerhalb der geschlossenen Ortslage oder innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs eines Bebauungsplans im Sinn des Bundesbaugesetzes1 dienen, mit Ausnahme der Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen, Staatsstraßen und Kreisstraßen.<noinclude>
  
 
==Normen==
 
==Normen==
Zeile 7: Zeile 12:
  
 
* {{BayStrWG 46}}
 
* {{BayStrWG 46}}
 +
</noinclude>

Version vom 16. Juni 2016, 09:49 Uhr

Gemeindestraßen sind:

1. Gemeindeverbindungsstraßen; das sind Straßen, die den nachbarlichen Verkehr der Gemeinden oder der Gemeindeteile untereinander oder deren Verbindung mit anderen Verkehrswegen vermitteln.

2. Ortsstraßen; das sind Straßen, die dem Verkehr innerhalb der geschlossenen Ortslage oder innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs eines Bebauungsplans im Sinn des Bundesbaugesetzes1 dienen, mit Ausnahme der Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen, Staatsstraßen und Kreisstraßen.

Normen

Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)

Abschnitt 1 Gemeindestraßen