Haushaltssystematik: Unterschied zwischen den Versionen

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Die kamerale Haushaltssystematik gliedert sich in einen [[Verwaltungshaushalt]] (Vorangestellte Ziffer 0) und einen [[Vermögenshaushalt]] (vorangestellte Ziffer 1). Eine [[Haushaltsstelle]] setzt sich aus einem [[Unterabschnitt]] des [[Gliederungsplan]]s ([[Gliederungsziffer]]) und einer [[Untergruppe]] des [[Gruppierungsplan]]s ([[Gruppierungsziffer]]) zusammen. Zum Beispiel: [[Haushaltsstelle 0.3491.6316]]
  
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==Gruppierung von Einnahmen und Ausgaben<ref>siehe {{ISBN 9783887953553}} S. 60</ref>==
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=====4 Personalausgaben=====
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=====5 Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand=====
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=====7 Zuweisungen und Zuschüsse (nicht für Investitionen)=====
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=====8 Sonstige Finanzausgaben=====
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=====9 Ausgaben des Vermögenshaushalts=====
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==[[Haushaltsstelle]]==
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{{:Haushaltsstelle}}<ref>siehe {{ISBN 9783887953553}} S. 62</ref>
  
 
==Normen==
 
==Normen==
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* {{KommHV-Kameralistik}} § 5 Abs. 3
 
* {{VVKommHSyst-Doppik}}
 
* {{VVKommHSyst-Doppik}}
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* Vorschriften über die Gliederung und die Gruppierung der Haushaltspläne der Gemeinden und Gemeindeverbände
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* {{KommGlPl}}
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* {{KommGlPlSachsen}}
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** {{ZVKommGlPl}}
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* {{KommGrPl}}
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* {{KommGrPlSachsen}}
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** {{ZVKommGrPl}}
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==Publikationen==
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* [http://www.fes-kommunales.de/_data/Fi_Kommunaler_Haushaltsplan_Teil_5.pdf Wegbeschreibung für die kommunale Praxis, Der kommunale Haushaltsplan, 5. Teil. Die Gliederungen und Gruppierungen] mit vollständig abgedrucktem Gliederungsplan
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==Siehe auch==
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* [[Haushalt]]
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** [[Haushaltsplan]]
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** [[Haushaltsstelle]]
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==Fußnoten==
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<references />

Aktuelle Version vom 10. Juni 2016, 13:30 Uhr

Die kamerale Haushaltssystematik gliedert sich in einen Verwaltungshaushalt (Vorangestellte Ziffer 0) und einen Vermögenshaushalt (vorangestellte Ziffer 1). Eine Haushaltsstelle setzt sich aus einem Unterabschnitt des Gliederungsplans (Gliederungsziffer) und einer Untergruppe des Gruppierungsplans (Gruppierungsziffer) zusammen. Zum Beispiel: Haushaltsstelle 0.3491.6316

Gliederungsplan

Der Verwaltungshaushalt und der Vermögenshaushalt sind nach Aufgabenbereichen in Einzelpläne, Abschnitte und Unterabschnitte zu gliedern (Gliederungsplan). Für jeden

ist ein Teilabschluss zu bilden. (KommHV-Kameralistik § 5 Abs. 1)

Gruppierung von Einnahmen und Ausgaben<ref>siehe Hanns Seidel Stiftung, Kommunalpolitischer Leitfaden, Band 3, Grundlagen kommunaler Haushaltsführung, München 2009 S. 60</ref>

Aufbau

Hauptgruppe

Gruppe

Untergruppe

Gruppierungsziffer

Die Gruppierungsziffer setzt sich zusammen aus Hauptgruppe + Gruppe + Untergruppe.

Hauptgruppen

Einnahmen

0 Steuern, allgemeine Zuweisungen
1 Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb
10 Verwaltungsgebühren
11 Benutzungsgebühren
12 zweckgebundene Abgaben
13 Einnahmen aus Verkauf
14 Mieten und Pachten
2 Sonstige Finanzeinnahmen
3 Einnahmen des Vermögenshaushalts

Ausgaben

4 Personalausgaben
5 Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand
6 Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand
7 Zuweisungen und Zuschüsse (nicht für Investitionen)
8 Sonstige Finanzausgaben
9 Ausgaben des Vermögenshaushalts

Haushaltsstelle

Die Haushaltsstelle setzt sich zusammen aus:

0 (Verwaltungshaushalt) oder 1 (Vermögenshaushalt) + Gliederungsziffer + Gruppierungsziffer.<ref>siehe Hanns Seidel Stiftung, Kommunalpolitischer Leitfaden, Band 3, Grundlagen kommunaler Haushaltsführung, München 2009 S. 62</ref>

Normen

Publikationen

Siehe auch

Fußnoten

<references />