Vorberatender Ausschuss: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Vorberatende Ausschüsse haben die Aufgabe, die ihnen übertragenen Gegenstände für die Beratung in der Vollversammlung des Stadtrats vorzubereiten und einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten,<ref>{{Geschäftsordnung}} § 8 Abs. 1 Satz 1</ref><noinclude> | + | Vorberatende Ausschüsse haben die Aufgabe, die ihnen übertragenen Gegenstände für die Beratung in der Vollversammlung des Stadtrats vorzubereiten und einen [[Beschlussvorschlag]] zu unterbreiten,<ref>{{Geschäftsordnung}} § 8 Abs. 1 Satz 1</ref><noinclude> |
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Version vom 3. Juni 2016, 08:16 Uhr
Vorberatende Ausschüsse haben die Aufgabe, die ihnen übertragenen Gegenstände für die Beratung in der Vollversammlung des Stadtrats vorzubereiten und einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten,<ref>Geschäftsordnung für den Stadtrat Burgkunstadt § 8 Abs. 1 Satz 1</ref>
Normen
Ortsrecht Burgkunstadt
- Geschäftsordnung für den Stadtrat Burgkunstadt § 8 Abs. 1 Satz 1