EU-Richtlinie: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 24. Mai 2016, 09:10 Uhr

Normen

  • AEUV Art. 288 (ex-Artikel 249 EGV): Die Richtlinie ist für jeden Mitgliedstaat, an den sie gerichtet wird, hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich, überlässt jedoch den innerstaatlichen Stellen die Wahl der Form und der Mittel.

Publikationen

Lexika

Fachbücher

  • Franz Dirnberger / Andrea Gehler / Emil Schneider / Roland Wölfel, Praxiswissen für Kommunalpolitiker - Erfolgreich handeln als Gemeinde-, Stadt-, Kreis- und Bezirksrat, Jehle Verlag, 4. Auflage 2014, ISBN 9783782505475 Pos. 2966 (Ziffer 6.3)

Siehe auch

Fußnoten

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