Nachfolgekostenvertrag: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 8: Zeile 8:
  
 
* {{BauGB 11}} Abs. 1 Nr. 3
 
* {{BauGB 11}} Abs. 1 Nr. 3
 +
 +
==Rechtsprechung==
 +
 +
* {{BVerwG 4 C 4.99}}
 +
 +
==Publikationen==
 +
 +
===Fachbücher===
 +
* {{ISBN 9783415052086}} S. 183 f.
 +
 +
==Siehe auch==
 +
 +
* [[Bauträger]]
 +
 +
[[Kategorie:Öffentliches Baurecht]]
 +
[[Kategorie:Kommunalrecht]]

Version vom 8. Mai 2016, 20:11 Uhr

Die Gemeinde kann städtebauliche Verträge schließen. Gegenstände eines städtebaulichen Vertrages können insbesondere sein:

...

3. die Übernahme von Kosten oder sonstigen Aufwendungen, die der Gemeinde für städtebauliche Maßnahmen entstehen oder entstanden sind und die Voraussetzung oder Folge des geplanten Vorhabens sind; dazu gehört auch die Bereitstellung von Grundstücken. (§ 11 BauGB Abs. 1 Nr. 3)

Normen

Rechtsprechung

Publikationen

Fachbücher

  • Busse/Keller, Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Boorberg Verlag, 4. Aufl. 2014, ISBN 9783415052086 S. 183 f.

Siehe auch