Deckungsreserve: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Verwaltungshaushalt können in angemessener Höhe Mittel als Deckungsreserve veranschlagt werden. Die Ansätze dürfen nicht überschritten werden; die Mittel sind nicht übertragbar.<ref>{{KommHV-Kameralistik 11}}; vgl. auch {{ISBN 9783887953553}}, Seite 83</ref>.
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Unter [[Deckungsreserve]] versteht man Mittel zur Vermeidung [[überplanmäßige Ausgaben|über]]- und [[außerplanmäßige Ausgaben|außerplanmäßiger Ausgaben]] des [[Verwaltungshaushalt]]s ({{KommHV-Kameralistik 87}} Nr. 9)
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Im [[Verwaltungshaushalt]] können in angemessener Höhe Mittel als [[Deckungsreserve]] veranschlagt werden. Die Ansätze dürfen nicht überschritten werden; die Mittel sind nicht [[Übertragbarkeit|übertragbar]].<ref>{{KommHV-Kameralistik 11}}; vgl. auch {{ISBN 9783887953553}}, Seite 83</ref>.
  
 
==Normen==
 
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* {{KommHV-Kameralistik 11}}
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* {{KommHV-Kameralistik 11}} [[Verfügungsmittel]], [[Deckungsreserve]]
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* {{KommHV-Kameralistik 87}} Nr. 9 (Begriffsbestimmungen)
  
 
==Publikationen==
 
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===Fachbücher===
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* {{ISBN 9783415052086}} S. 152 f.
 
* {{ISBN 9783887953553}}, Seite 83
 
* {{ISBN 9783887953553}}, Seite 83
  
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
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* [[Rechnungsprüfung]]
 
* [[Rechnungsprüfung]]
 
* Ausnahme von Grundsatz der [[Haushaltsklarheit]]
 
* Ausnahme von Grundsatz der [[Haushaltsklarheit]]

Aktuelle Version vom 2. Mai 2016, 22:26 Uhr

Unter Deckungsreserve versteht man Mittel zur Vermeidung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungshaushalts (KommHV-Kameralistik § 87 Nr. 9)

Im Verwaltungshaushalt können in angemessener Höhe Mittel als Deckungsreserve veranschlagt werden. Die Ansätze dürfen nicht überschritten werden; die Mittel sind nicht übertragbar.<ref>KommHV-Kameralistik § 11; vgl. auch Hanns Seidel Stiftung, Kommunalpolitischer Leitfaden, Band 3, Grundlagen kommunaler Haushaltsführung, München 2009, Seite 83</ref>.

Normen

Publikationen

Fachbücher

Siehe auch

Fußnoten

<references />