Vorlage:TIPP Steuereinnahmen1: Unterschied zwischen den Versionen

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<div style="background:lightgreen">Hat die Gemeinde in einem Haushaltsjahr überdurchschnittlich gute Steuereinnahmen, muss sie einen Teil unbedingt der Rücklage zuführen:  
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<div style="background:lightgreen">Hat die Gemeinde in einem Haushaltsjahr überdurchschnittlich gute Steuereinnahmen, muss sie einen Teil unbedingt der [[Rücklage]] zuführen:  
  
 
::''"Die womöglich einmaligen erhöhten Steuereinnahmen führen nämlich 2 Jahre später dazu, dass auch die [[Kreisumlage]] steigt. Gleichzeitig ist zu erwarten, dass die staatlichen [[Schlüsselzuweisung]]en zurückgehen. Wurde nichts zurückgelegt, dann entsteht ein [[Haushaltsloch]]."''<ref>Quelle: {{ISBN 9783415052086}} S. 143</ref></div><noinclude>
 
::''"Die womöglich einmaligen erhöhten Steuereinnahmen führen nämlich 2 Jahre später dazu, dass auch die [[Kreisumlage]] steigt. Gleichzeitig ist zu erwarten, dass die staatlichen [[Schlüsselzuweisung]]en zurückgehen. Wurde nichts zurückgelegt, dann entsteht ein [[Haushaltsloch]]."''<ref>Quelle: {{ISBN 9783415052086}} S. 143</ref></div><noinclude>

Aktuelle Version vom 27. April 2016, 15:31 Uhr

Hat die Gemeinde in einem Haushaltsjahr überdurchschnittlich gute Steuereinnahmen, muss sie einen Teil unbedingt der Rücklage zuführen:
"Die womöglich einmaligen erhöhten Steuereinnahmen führen nämlich 2 Jahre später dazu, dass auch die Kreisumlage steigt. Gleichzeitig ist zu erwarten, dass die staatlichen Schlüsselzuweisungen zurückgehen. Wurde nichts zurückgelegt, dann entsteht ein Haushaltsloch."<ref>Quelle: Busse/Keller, Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Boorberg Verlag, 4. Aufl. 2014, ISBN 9783415052086 S. 143</ref>

Fußnoten

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