Kameralistik: Unterschied zwischen den Versionen

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Problematisch ist bei der [[Kameralistik]], dass hier das Vermögen nicht oder nur teilweise bewertet istn<ref>{{ISBN 9783887953553}} S. 69</ref>. So bereitet es u.U. Probleme, eine [[Überschuldung]] (vgl. {{GO 61}} Abs. 1 Satz 2 festzustellen.
  
 
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==Siehe auch==
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*** [[Doppik]]
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==Fußnoten==
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[[Kategorie: Haushalt]]

Aktuelle Version vom 27. April 2016, 11:19 Uhr

Der Haushaltsplan ist bei Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der Kameralistik in einen

zu gliedern (GO Art. 64 Abs. 2 Satz 1 Hs. 2).

Nachteile

Problematisch ist bei der Kameralistik, dass hier das Vermögen nicht oder nur teilweise bewertet istn<ref>Hanns Seidel Stiftung, Kommunalpolitischer Leitfaden, Band 3, Grundlagen kommunaler Haushaltsführung, München 2009 S. 69</ref>. So bereitet es u.U. Probleme, eine Überschuldung (vgl. GO Art. 61 Abs. 1 Satz 2 festzustellen.

Normen

Publikationen

Fachbücher

  • Busse/Keller, Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Boorberg Verlag, 4. Aufl. 2014, ISBN 9783415052086 S. 135

Siehe auch

Fußnoten

<references />