Gewerbesteuerhebesatz: Unterschied zwischen den Versionen

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"Kapitalgesellschaften [erfahren] bei einem gemeindlichen Hebesatz von weniger als 490 v. H. vergleichsweise immer noch weniger Steuerbelastung als Personenunternehmen. Eine Benachteiligung von Kapitalgesellschaften durch gemeindliche Hebesatzanpassungen in diesem Rahmen erscheint damit ausgeschlossen."<ref>{{ISBN 9783415052086}} S. 112</ref><noinclude>
 
"Kapitalgesellschaften [erfahren] bei einem gemeindlichen Hebesatz von weniger als 490 v. H. vergleichsweise immer noch weniger Steuerbelastung als Personenunternehmen. Eine Benachteiligung von Kapitalgesellschaften durch gemeindliche Hebesatzanpassungen in diesem Rahmen erscheint damit ausgeschlossen."<ref>{{ISBN 9783415052086}} S. 112</ref><noinclude>
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==[[Gewerbesteuerhebesätze im Landkreis Lichtenfels]]==
  
 
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Version vom 27. April 2016, 10:46 Uhr

"Gewerbesteuerhebesätze von 380 v. H. [sind] für Personenunternehmen im Ergebnis belastungsneutral, weil die gesamte bezahlte Gewerbesteuer in diesem Fall von der Einkommensteuerschuld abgezogen werden kann. Berücksichtigt man auch noch den Solidaritätszuschlag, so liegt der belastungsneutrale Gewerbesteuerhebesatz sogar bei 400 v. H. (Direktverrechnung zwar nur in Höhe des 3,8fachen Satzes; zur ersparten Einkommensteuer kommt aber noch die weitere Ersparnis beim Solidaritätszuschlag mit 5,5% der verrechneten Gewerbesteuer hinzu)."<ref>Busse/Keller, Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Boorberg Verlag, 4. Aufl. 2014, ISBN 9783415052086 S. 111</ref>

"Kapitalgesellschaften [erfahren] bei einem gemeindlichen Hebesatz von weniger als 490 v. H. vergleichsweise immer noch weniger Steuerbelastung als Personenunternehmen. Eine Benachteiligung von Kapitalgesellschaften durch gemeindliche Hebesatzanpassungen in diesem Rahmen erscheint damit ausgeschlossen."<ref>Busse/Keller, Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Boorberg Verlag, 4. Aufl. 2014, ISBN 9783415052086 S. 112</ref>

Gewerbesteuerhebesätze im Landkreis Lichtenfels

Fußnoten

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