Antrag auf Schluss der Debatte: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 2: Zeile 2:
  
 
Es ist "ein ungeschriebenes Gesetz, dass derjenige, der eben zur Sache gesprochen hat, keinen Antrag zum Schluss der Debatte stellt. Andere Geschäftsordnungsanträge wie Unterbrechung etc. sind ihm allerdings möglich."<ref>Quelle: http://www.awo-le.de/service/arbeitshilfen/org_spielregeln.htm#antraege abgerufen am 06.04.2016 um 15:59 Uhr</ref>
 
Es ist "ein ungeschriebenes Gesetz, dass derjenige, der eben zur Sache gesprochen hat, keinen Antrag zum Schluss der Debatte stellt. Andere Geschäftsordnungsanträge wie Unterbrechung etc. sind ihm allerdings möglich."<ref>Quelle: http://www.awo-le.de/service/arbeitshilfen/org_spielregeln.htm#antraege abgerufen am 06.04.2016 um 15:59 Uhr</ref>
 +
 +
==Konkurrenzen==
 +
* [[Vertagung]] vorranggig<ref>{{ISBN 9783415052086}} Seite 58</ref>
  
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==

Version vom 14. April 2016, 17:16 Uhr

Bei positivem Beschluss über einen Antrag auf Schluss der Debatte "wird die Diskussion sofort beendet, auch die noch auf der Rednerliste stehenden Personen kommen nicht mehr zu Wort."<ref>Quelle: http://www.marktplatz-verein.de/vereinslexikon/geschaeftsordnungsantraege.php abgerufen am 06.04.2016 um 16:03 Uhr</ref>

Es ist "ein ungeschriebenes Gesetz, dass derjenige, der eben zur Sache gesprochen hat, keinen Antrag zum Schluss der Debatte stellt. Andere Geschäftsordnungsanträge wie Unterbrechung etc. sind ihm allerdings möglich."<ref>Quelle: http://www.awo-le.de/service/arbeitshilfen/org_spielregeln.htm#antraege abgerufen am 06.04.2016 um 15:59 Uhr</ref>

Konkurrenzen

  • Vertagung vorranggig<ref>Busse/Keller, Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Boorberg Verlag, 4. Aufl. 2014, ISBN 9783415052086 Seite 58</ref>

Siehe auch

Links

Fußnoten

<references/>