Ladungsfrist: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 10: Zeile 10:
 
*[[Geschäftsordnung]]
 
*[[Geschäftsordnung]]
 
*[[Ladung]]
 
*[[Ladung]]
 +
 +
[[Kategorie:Kommunalrecht]]

Version vom 10. April 2016, 20:40 Uhr

Die Ladungsfrist für den Stadtrat Burgkunstadt beträgt gem. § 25 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Burgkunstadt 5 Tage; sie kann in dringenden Fällen auf 3 Tage verkürzt werden. Der Sitzungstag und der Tag des Zugangs der Ladung werden bei der Berechnung der Frist nicht mitgerechnet. (§ 24 Abs. 2 Satz 2 Geschäftsordnung für den Stadtrat Burgkunstadt).

Normen

Siehe auch