Einfacher Gesetzesvorbehalt: Unterschied zwischen den Versionen

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* {{GG 2}} Abs. 2 Satz 2: "In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."

Aktuelle Version vom 23. Februar 2016, 08:48 Uhr

Beispiele

  • GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2: "In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."